Verschiedene Angelegenheiten?

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AnFi
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#1

20.12.2010, 12:35

Liebe Alle,

Folgender Fall:

Wir führen im Auftrag einer Mandantin, bei der wir nach RVG abrechnen, einen Rechtsstreit . Eine vorgerichtliche Tätigkeit erfolgte nicht.

Nun hat uns die Mandantin ein Schreiben vom Finanzamt weitergeleitet, das wissen wollte, wie der Stand der Dinge ist.

Mein Chef ist der Überzeugung, dass das eine neue Angelegenheit ist und nicht mehr von der Verfahrensgebühr gedeckt ist. Er möchte dafür eine Geschäftsgebühr abrechnen. Er meint, dass das ein komplett neuer Auftrag ist, der nur am Rande etwas mit dem Verfahren zu tun hat.

Wie kann ich ihn vom Gegenteil überzeugen? Habe in § 16 RVG leider nichts gefunden.
Liebe Grüße
AnFi
gkutes

#2

20.12.2010, 12:37

warum bist du der meinung, dass das keine neue angelegenheit ist?
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LuzZi
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#3

20.12.2010, 12:37

Da du nicht gesagt hast, wegen was ihr einen Rechtsstreit führt, wird dir hier glaub ich keiner die Frage genau beantworten können.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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AnFi
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#4

20.12.2010, 12:44

Ist eine ganz normale Zahlungsklage.

Hätte nicht gedacht, dass das von Bedeutung ist - sorry. Ich vermute, dass das Finanzamt heiß auf das Urteil ist, weil es dann vollstrecken möchte. Daher die Sachstandsanfrage.

Ist für mich definitiv die gleiche Angelegenheit, kann aber nicht genau erklären, warum. Vielleicht könnt ihr mich auch vom Gegenteil überzeugen? Bin gerade mächtig verunsichert. Hätte überhaupt nie darüber nachgedacht, ob das vielleicht eine andere Angelegenheit sein könnte, zumal das Finanzamt direkt nach exakt diesem Verfahren gefragt hat?
Liebe Grüße
AnFi
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#5

20.12.2010, 12:45

Ist für mich jetzt auch nicht unbedingt eine neue Angelegenheit.
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AnFi
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#6

20.12.2010, 12:54

Seh ich auch so... aber wie bring ich es dem Chef bei :oops:
Liebe Grüße
AnFi
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#7

20.12.2010, 12:58

Das könnte ich dir jetzt auch nicht erklären. Vom Gefühl her ists halt die gleiche Sache, nur dass das FiA nicht direkt beteiligt ist, zumindest nicht offiziell.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#8

20.12.2010, 12:59

Son mist.... aber danke trotzdem...
Liebe Grüße
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#9

20.12.2010, 13:48

M.E. ist das überhaupt nix, weder die gleiche Angelegenheit noch eine neue. Die Mandantin leitet ein Schreiben weiter, das sie nicht selbst beantworten möchte. Wenn ich nett bin, dann mach ich das für sie - wenn ich da keinen Bock drauf hab, dann sag ich, das soll sie bitte selbst machen, weil es mit meinem Mandat nix zu tun hat. Ihr vertretet die Mandantin ja nicht gegenüber dem Finanzamt, wenn ich das richtig verstehe, sondern erteilt nur im Auftrag der Mandantin eine Auskunft.
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PinkLady
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#10

20.12.2010, 13:49

Wenn das Finanzamt eigene Forderungen gegen die Mandantin (Beklagte) hat und diese indirekt durch Nachfrage nach dem Sachstand einfordert (wie du schon sagst, Vollstreckungsabsicht) ist dass logischerweise eine neue Angelegenheit da das Finanzamt seine eigenen Ansprüche verfolgt und an dem Prozess an sich nicht teilnimmt. Kann man abrechnen, muss man aber nicht, weil es sich ja sicher auf die Mitteilung des Sachstands beschränken wird. Oder sollt ihr auch noch Forderungshöhe oder -grund prüfen?
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