VB in Eigener Sache

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miaa
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#1

16.12.2010, 18:05

Hallo,

eine allgm. Frage, wenn ich in einer eigenen Sachte tätig bin, d.h. gegen die eigene Mandatschaft, MB, VB usw. Er hat die Forderung hiernach auch beglichen und hat wohl kurze Zeit später unseren VB erhalten. (muss sich überschnitten haben)
Mein Mandant (Gegner!) hat gegen VB EInspruch einlegt. Das Gericht hat jedoch verfügt: er solle seinen Einspruch zurücknehmen, da es verspätet sei. Die hat er nicht getan und Sache ging vor Gericht, das Gericht hat Urteil erlassen:

1. Der VB wird unzulässig verworfen
2. Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
3. vorläufig vollstreckbar

Meine Frage:
Habe ich ein Anspruch auf eine weitere Gebühr, da die Sache ja vor Gericht gegangen ist. Auch wenn ich in keinster Weise tätig war?? Habe ja nachdem er gezahlt hat keine weitere Tätigkeit ausgeübt.

Hoffe konnte mich einigermaßen richtig ausdrücken...

Vielen Dank im voraus.
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A13
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#2

16.12.2010, 18:20

Also ich glaube, dass du deine Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG ja auf deine Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG anrechnen musst. Also entsteht für dich eine neue Gebühr. Würde ich jetzt mal so sagen, bin ja noch ein Anfänger! :D
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13
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#3

16.12.2010, 19:36

Zunächst einmal: Bist Du Dir ganz sicher, das euer VB als unzulässig verworfen wurde? Solche Ungenauigkeiten verwirren nicht nur, sondern können in eine völlig falsche Richtung führen... :roll:
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#4

16.12.2010, 20:49

13 hat geschrieben:Zunächst einmal: Bist Du Dir ganz sicher, das euer VB als unzulässig verworfen wurde? Solche Ungenauigkeiten verwirren nicht nur, sondern können in eine völlig falsche Richtung führen... :roll:
Hatte auch schon angefangen, was ähnliches zu schreiben. :mrgreen:
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#5

17.12.2010, 00:07

ja bin mir sicher! lese ich ja ausm urteil. unzulässig verworfen. er wurde aber davor per verfügung daran erinnert den einspruch zurückzunehmen da es verspätet war. dies hat er nicht getan. danach wie gesagt urteil.
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#6

17.12.2010, 09:00

Gehe mal davon aus, daß der EINSPRUCH als unzulässig verworfen wurde, nicht der VB. :wink:
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#7

17.12.2010, 11:08

ja genau der Einspruch wurde unzulässig verworfen.
steh wirklich total aufm schlauch. lass ich nun gegen ihn meine Verfgeb. 3100 mit Anrechnung der VB festsetzen??
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