Erbschaftsausschlagung, Familiengerichtliche Genehmigung!

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DeniseZ
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#1

15.12.2010, 08:38

Guten Morgen allerseits!

Ich habe folgendes Problem:

Mutter eines minderjährigen Sohnes bekommt Nachricht vom einem Nachlassgericht in welcher ihr mitgeteilt wird, dass ihr Sohn Erbe geworden ist, weil der Kindesvater ausgeschlagen hat.
Verstorben ist der Vater des Kindesvaters.
Die Eltern des minderjährigen Kindes (Erbe) waren nicht verheiratet und die Mutter ist allein vertretungsberechtigt.

Nun meine Frage:
Bedarf es nun gem. § 1643 BGB der Genehmigung des Familiengerichts für die Ausschlagung? Oder fällt dieser § nicht an?

Hier in unserer Kanzlei sind wir uns irgendwie uneinig, was nun gilt.

Viele Grüße und einen angenehmen Arbeitstag euch allen!
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rebru82
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#2

15.12.2010, 08:50

Ich würde die familiengerichtliche Genehmigung einholen. Sicher ist sicher.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Stephan
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#3

15.12.2010, 08:54

ja, brauchst du, die Erbschaft fällt dem Kind ja eben nicht erst deswegen an, weil ein/der vertretungsberechtigte Elternteil ausschlägt!
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