Widerspruch gegen Mahnbescheid zurück genommen

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*FoXisBaby*
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#1

02.12.2010, 16:04

Hallo an Alle,
also ich habe ne Frage.
RA hat Mahnbescheid gemacht, gegen den Mahnbescheid wieder Widerspruch eingelegt, nun war Güteverhandlung in der Güteverhandlung wurde der Widerspruch wieder zurück genommen.
Welchen Antrag muss der RA nun stellen um einen Vollstreckungstitel für seine Mandantin zu erhalten?.....
p.s. muss ein Antrag sein gegen den man Rechtsbehelf einlegen kann, ist ne Aufgabe aus einer Prüfung und ich komme einfach nicht weiter. ..
zenzi75
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#2

02.12.2010, 16:31

er muss Vollstreckungsbescheid beantragen...
*FoXisBaby*
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#3

02.12.2010, 16:34

Kannst du mir auch einen § dazu sagen??

meine Kollegin meinte sie würde da jetzt einen Kostenantrag stellen
zenzi75
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#4

02.12.2010, 16:41

ich kann grad keinen § nennen... Aber die Sache wird jetzt so betrachtet, als hätte der Gegner niemals WS gegen den MB eingelegt... also ganz normaler Fortgang des Mahnverfahrens...

Wenn der WS zurückgenommen wird, musst du VB beantragen und dann die kompletten Kosten des bisherigen Verfahrens (VG und TG) mit anmelden...
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#5

02.12.2010, 16:46

aber dann muss ja dennoch kein kostenantrag gestellt werden wegen den kosten des streitigen verfahrens oder??

wäre nett wenn du mir da noch einen gegen könntest....weil das mahnverfahren läuft ja dann normal weiter also ist die antwort doch eigentlich dass hier ein kostenantrag gestellt werden muss oder???
zenzi75
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#6

02.12.2010, 16:48

du stellst beim Streitgericht keinen Kostenantrag... das ist nicht möglich... du musst die Kosten aus dem streitigen Verfahren im VB mit geltend machen...
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