Hallo!
Muss man eigentlich bei Einreichung einer Klage oder bei einer Verteidigungsanzeige/ Klageerwiderung immer eine Vollmacht mitschicken?
LG!
Vollmacht bei Klagen mitschicken?
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Lämmchen
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Nein, es gab zwischendurch mal diese Ansicht, die auch in diversen RVG-Einführungskursen erklärt wurde. Die Einreichung ist (zumindest bei ganz normalen Zivilsachen) nicht nötig.
Liebe Grüße
Das Lämmchen![Bild](http://smilys.net/sheep/smiley3007.gif)
Das Lämmchen
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- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Bei Sozial-, Arbeits- und Verwaltungerichten empfehle ich das Übersenden der Vollmacht bei Klageinreichung. Vor den Amtsgerichten ist dies nicht nötig normalerweise.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- skugga
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... und selbst da ist es, sollte es mal pressieren, auch in Ordnung, in der Klageschrift die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich zu versichern und mitzuteilen, dass die Vollmacht nachgereicht wird.LuzZi hat geschrieben:Bei Sozial-, Arbeits- und Verwaltungerichten empfehle ich das Übersenden der Vollmacht bei Klageinreichung.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Aber auch in arbeits-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Klagen sollte doch § 88 ZPO gelten.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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