Vollmacht bei Klagen mitschicken?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Ichbins2010
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 319
Registriert: 28.02.2010, 15:10
Software: Advoware

#1

29.11.2010, 11:10

Hallo!

Muss man eigentlich bei Einreichung einer Klage oder bei einer Verteidigungsanzeige/ Klageerwiderung immer eine Vollmacht mitschicken?

LG!
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#2

29.11.2010, 11:15

Nein, es gab zwischendurch mal diese Ansicht, die auch in diversen RVG-Einführungskursen erklärt wurde. Die Einreichung ist (zumindest bei ganz normalen Zivilsachen) nicht nötig.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

29.11.2010, 11:23

Bei Sozial-, Arbeits- und Verwaltungerichten empfehle ich das Übersenden der Vollmacht bei Klageinreichung. Vor den Amtsgerichten ist dies nicht nötig normalerweise.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#4

29.11.2010, 12:21

LuzZi hat geschrieben:Bei Sozial-, Arbeits- und Verwaltungerichten empfehle ich das Übersenden der Vollmacht bei Klageinreichung.
... und selbst da ist es, sollte es mal pressieren, auch in Ordnung, in der Klageschrift die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich zu versichern und mitzuteilen, dass die Vollmacht nachgereicht wird.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
simpsonia
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 27.10.2009, 12:11
Wohnort: Rostock

#5

29.11.2010, 13:19

Bei unseren sozialgerichtlichen Klagen schicken wir auch keine Vollmacht mit; das war damals in Berlin ganz anders. Die haben diese regelmäßig verlangt, wenn man sie nicht beigefügt hatte :?
BabyBen

#6

29.11.2010, 13:21

Aber auch in arbeits-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Klagen sollte doch § 88 ZPO gelten.
Ichbins2010
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 319
Registriert: 28.02.2010, 15:10
Software: Advoware

#7

30.11.2010, 12:01

:thx
Antworten