Abrechnung Vollstreckungsvergleich

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Refa301106
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#1

24.11.2010, 10:34

Hallo ihr lieben,
ich soll einen vollstreckungsvergleich abrechnen, weiß aber aufgrund meiner geringen berufserfahrung nicht wie es geht.

erstmal zum sachverhalt:

gegner wurde verurteilt einen betrag x in monatlichen raten an uns zu zahlen. sollte er mit einer rate in verzug geraten, wird der restbetrag sofort fällig mit zinsen.
der gegner kam auch in verzug und wir haben die zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben.

später haben wir mit ihm eine vereinbarung getroffen, dass er den restbetrag wieder in monatlichen raten abzahlen dürfe.

wie kann ich das jetzt abrechnen?
ich habe schon eine idee:

0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG

was meint ihr dazu? bin ich auf dem richtigen weg??

vielen dank für eure hilfe
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Trynnchylld
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#2

24.11.2010, 11:53

Wie habt ihr denn vollstreckt? ZVA? Wenn die Einigung im Rahmen der Zwangsvollstreckung getroffen wurde, kannst du dann die 1,5 bekommen, wenn du eine Verfahrensgebühr abrechnest?
Lieber Gruß, Trynn

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Refa301106
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#3

24.11.2010, 13:46

wir haben einen pfüb beantragt.
naja, die verfahrensgebühr bezieht sich ja auf gerichtliches und die 1,5 einigungsgebühr auf außergerichtliche sachen... passt also nicht so zusammen. ich bin verwirrt...

trotzdem schon mal vielen dank
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Trynnchylld
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#4

24.11.2010, 15:47

Ja genau. Ist denn der PfÜB kein gerichtliches Verfahren? :D Wo reichts du den Antrag denn ein? :D :D
Lieber Gruß, Trynn

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zmaus2003
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#5

24.11.2010, 15:54

wenn du extra einen Teilzahlungsvergleich abschließt dann fällt die 1,5 Vergleichgsgebühr an
machen wir auch so, zum Beispie Pfüb Bank, Schuldner ruft an und möchte Forderung in Raten abzahlen, dann schicke ich ihm ne Ratenzahlungsvereinbarung + 1,5 Vergleichsgebühr raus und wenn die 1. Rate eingegangen ist bzw. der gegengezeichnete Teilzahlungsvergleich dann stelle ich die Pfändung rangwahrend ruhend

also für die ZV eine 0,3 VG nach 3309
und für die Ratenzahlung eine 1,5 VergleichsG nach 1000
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Frau Cindy
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#6

24.11.2010, 16:00

Aber wenn doch die ZV schon läuft, wieso dann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Refa301106
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#7

24.11.2010, 16:11

also:
pfüb stelle ich natürlich beim amtsgericht :D

so wie zmaus es schon geschildert hat, ist es bei uns gelaufen. bloß, dass wir keine ratenzahlungsvereinbarung schriftlich gefertigt haben. das lief alles telefonisch auch über den gerichtsvollzieher.

eine gerichtliche einigungsgebühr müsste dann vll anfallen nach Nr. 1003 ???
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zmaus2003
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#8

24.11.2010, 16:22

Frau Cindy hat geschrieben:Aber wenn doch die ZV schon läuft, wieso dann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000?
richtig, 1,0 Einigungsgebühr nach 1003
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zmaus2003
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#9

24.11.2010, 16:24

Refa301106 hat geschrieben:also:

so wie zmaus es schon geschildert hat, ist es bei uns gelaufen. bloß, dass wir keine ratenzahlungsvereinbarung schriftlich gefertigt haben. das lief alles telefonisch auch über den gerichtsvollzieher.

eine gerichtliche einigungsgebühr müsste dann vll anfallen nach Nr. 1003 ???
denke mal, dann wird der Ansatz einer Einigungsgebühr schwierig
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