Terminsvollmacht / Untervollmacht
- Venus86
- Forenfachkraft
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- Registriert: 14.11.2008, 19:20
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Hallo, was ist genau der Unterschied zwischen einer Terminsvollmacht und einer Untervollmacht. Klar, die Terminsvollmacht stelle ich aus, wenn wir einen andere RA beauftragen, nur einen Termin für uns wahrzunehmen. Mein Chef sagt aber immer, ich soll ihm eine Untervollmacht zuschicken, obwohl der andere RA nur den Termin für uns wahrnimmt. Ist das richtig?
- Trynnchylld
- Kennt alle Akten auswendig
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Hi Venus,
Unter einer Terminsvollmacht versteht man die Vollmacht für einzelne Prozesshandlungen, § 83 Zivilprozessordnung. Sie ist in Anwaltsprozessen ausgeschlossen. Im Parteiprozess ist die Terminsvollmacht dagegen möglich, sie berechtigt den Bevollmächtigten zu allen im Gerichtstermin vorkommenden Prozesshandlungen. Mit Vornahme der Prozesshandlungen erlischt das Vollmachtsverhältnis. (wiki)
zur Untervollmacht: http://www.juraforum.de/lexikon/untervollmacht" target="blank
hilft dir das weiter?
Unter einer Terminsvollmacht versteht man die Vollmacht für einzelne Prozesshandlungen, § 83 Zivilprozessordnung. Sie ist in Anwaltsprozessen ausgeschlossen. Im Parteiprozess ist die Terminsvollmacht dagegen möglich, sie berechtigt den Bevollmächtigten zu allen im Gerichtstermin vorkommenden Prozesshandlungen. Mit Vornahme der Prozesshandlungen erlischt das Vollmachtsverhältnis. (wiki)
zur Untervollmacht: http://www.juraforum.de/lexikon/untervollmacht" target="blank
hilft dir das weiter?
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- Venus86
- Forenfachkraft
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- Registriert: 14.11.2008, 19:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hallo? Ist das jetzt richtig so? Ist ja eine Zivilsache vor dem AG, also kein Anwaltszwang, wenn ich das richtig verstanden habe. Also ist eine Terminsvollmacht möglich, wie du oben geschrieben hast. Ist das jetzt eine Terminsvollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO? Oder bezieht sich der § nur auf eine Terminsvollmacht, die der Mandant einem Rechtsanwalt erteilt und nicht ein Rechtsanwalt dem anderen?
Andererseits würde ich nach dem Link zur Untervollmacht sagen, dass ich in meinem Fall eine Untervollmacht nehmen muss. Jedoch steht dort in der Erklärung: "Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts oder einer anderen zur Prozessvertretung berechtigten Person durch einen anderen Rechtsanwalt." Wenn doch dann der Rechtsanwalt selber jemanden unterbevollmächtigt, kann doch keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Unterbevollmächtigten zu Stande kommen, wie es weiter unten in der Erklärung steht!
Andererseits würde ich nach dem Link zur Untervollmacht sagen, dass ich in meinem Fall eine Untervollmacht nehmen muss. Jedoch steht dort in der Erklärung: "Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts oder einer anderen zur Prozessvertretung berechtigten Person durch einen anderen Rechtsanwalt." Wenn doch dann der Rechtsanwalt selber jemanden unterbevollmächtigt, kann doch keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Unterbevollmächtigten zu Stande kommen, wie es weiter unten in der Erklärung steht!
- Venus86
- Forenfachkraft
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- Registriert: 14.11.2008, 19:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Huhuuu? Jemand da in diesem Forum? Vielleicht muss ich meine Frage anders stellen.
Wie sieht eure Vollmacht aus die ihr einem anderen Anwalt zuschickt, der für euch einen Termin wahrnehmen soll, weil das Gericht zu weit weg ist oder der Chef verhindert ist?
Schreibt Ihr das auch mit dem § 141 Abs. 3 ZPO rein?
Ich habe das so gemacht:
In dem Rechtsstreit
…..
Geschäftsnummer:
wird Herrn Rechtsanwalt …………………………………….
für den Termin am …… um …… vor dem ………gericht in …………………..
Terminsvollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO erteilt.
Die Vollmacht ermächtigt zur Abgabe aller gebotenen Erklärungen, insbesondere zur Beendigung des Rechtsstreites durch Vergleich.
Kann ich das so machen?
Wie sieht eure Vollmacht aus die ihr einem anderen Anwalt zuschickt, der für euch einen Termin wahrnehmen soll, weil das Gericht zu weit weg ist oder der Chef verhindert ist?
Schreibt Ihr das auch mit dem § 141 Abs. 3 ZPO rein?
Ich habe das so gemacht:
In dem Rechtsstreit
…..
Geschäftsnummer:
wird Herrn Rechtsanwalt …………………………………….
für den Termin am …… um …… vor dem ………gericht in …………………..
Terminsvollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO erteilt.
Die Vollmacht ermächtigt zur Abgabe aller gebotenen Erklärungen, insbesondere zur Beendigung des Rechtsstreites durch Vergleich.
Kann ich das so machen?
oje - das tut mir aber leid.
also untervollmacht lt. Annotext:
in dem im Betreff bezeichneten Rechtsstreit bitten wir Sie, die Interessen unserer Mandantschaft, der XXX , vor dem
Gericht XX AzXX, , im Termin am , Uhr, Raum in Untervollmacht zu vertreten und den Antrag aus dem Schriftsatz vom XX zu stellen.
Die zu Ihrer Information erforderlichen wesentlichen Schriftsätze und Unterlagen überreichen wir in Fotokopie als Anlage zu diesem Schreiben.
Wir bitten Sie, die Übernahme des Mandates zu bestätigen und zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Verhandlungstermins zu berichten.
Ihre Kostenrechnung erbitten wir in 4 - facher Ausfertigung; das Kostenfestsetzungsverfahren wird von uns eingeleitet. Erforderliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ebenfalls von uns durchgeführt, so daß wir Sie bereits heute bitten, das Urteil oder den Kostenfestsetzungs-beschluß sofort an uns weiterzuleiten, falls die Zustellung wider Erwarten an Sie als Unterbe-vollmächtigten erfolgen sollte.
also untervollmacht lt. Annotext:
in dem im Betreff bezeichneten Rechtsstreit bitten wir Sie, die Interessen unserer Mandantschaft, der XXX , vor dem
Gericht XX AzXX, , im Termin am , Uhr, Raum in Untervollmacht zu vertreten und den Antrag aus dem Schriftsatz vom XX zu stellen.
Die zu Ihrer Information erforderlichen wesentlichen Schriftsätze und Unterlagen überreichen wir in Fotokopie als Anlage zu diesem Schreiben.
Wir bitten Sie, die Übernahme des Mandates zu bestätigen und zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Verhandlungstermins zu berichten.
Ihre Kostenrechnung erbitten wir in 4 - facher Ausfertigung; das Kostenfestsetzungsverfahren wird von uns eingeleitet. Erforderliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ebenfalls von uns durchgeführt, so daß wir Sie bereits heute bitten, das Urteil oder den Kostenfestsetzungs-beschluß sofort an uns weiterzuleiten, falls die Zustellung wider Erwarten an Sie als Unterbe-vollmächtigten erfolgen sollte.
- Venus86
- Forenfachkraft
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- Registriert: 14.11.2008, 19:20
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Danke, dass mal jemand antwortet
Nachdem ich mich mal ein etwas erkundigt hatte, fand ich nämlich auch, dass sich der § 141 nur auf die Vollmacht vom Mandanten direkt bezieht, war mir aber nicht so ganz sicher. Dann machen wir das hier wohl immer falsch, weil wir das immer so schreiben, wenn wir einen andern Anwalt einen Termin wahrnehmen lassen!
Nachdem ich mich mal ein etwas erkundigt hatte, fand ich nämlich auch, dass sich der § 141 nur auf die Vollmacht vom Mandanten direkt bezieht, war mir aber nicht so ganz sicher. Dann machen wir das hier wohl immer falsch, weil wir das immer so schreiben, wenn wir einen andern Anwalt einen Termin wahrnehmen lassen!
ja, denke auch, dass ihr das falsch macht aber hat ja bisher noch niemanden gestört.
ich hab hier noch nie ne untervollmacht gehabt, wir fahren immer selbst. Aber die Vorlage von meinem Programm ist denk ich mal richtig und ausreichend.
ich hab hier noch nie ne untervollmacht gehabt, wir fahren immer selbst. Aber die Vorlage von meinem Programm ist denk ich mal richtig und ausreichend.