Terminsvollmacht / Untervollmacht

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Venus86
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#1

24.11.2010, 09:39

Hallo, was ist genau der Unterschied zwischen einer Terminsvollmacht und einer Untervollmacht. Klar, die Terminsvollmacht stelle ich aus, wenn wir einen andere RA beauftragen, nur einen Termin für uns wahrzunehmen. Mein Chef sagt aber immer, ich soll ihm eine Untervollmacht zuschicken, obwohl der andere RA nur den Termin für uns wahrnimmt. Ist das richtig? :?:
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Trynnchylld
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#2

24.11.2010, 12:01

Hi Venus,

Unter einer Terminsvollmacht versteht man die Vollmacht für einzelne Prozesshandlungen, § 83 Zivilprozessordnung. Sie ist in Anwaltsprozessen ausgeschlossen. Im Parteiprozess ist die Terminsvollmacht dagegen möglich, sie berechtigt den Bevollmächtigten zu allen im Gerichtstermin vorkommenden Prozesshandlungen. Mit Vornahme der Prozesshandlungen erlischt das Vollmachtsverhältnis. (wiki)

zur Untervollmacht: http://www.juraforum.de/lexikon/untervollmacht" target="blank

hilft dir das weiter?
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

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Venus86
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#3

24.11.2010, 12:23

Also schicke ich dem Anwalt der für uns nur einen Termin wahrnimmt, weil das Gericht zu weit entfernt ist, jetzt eine Terminsvollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO. Verstehe ich das richtig?
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Venus86
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#4

24.11.2010, 21:30

Hallo? Ist das jetzt richtig so? Ist ja eine Zivilsache vor dem AG, also kein Anwaltszwang, wenn ich das richtig verstanden habe. Also ist eine Terminsvollmacht möglich, wie du oben geschrieben hast. Ist das jetzt eine Terminsvollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO? Oder bezieht sich der § nur auf eine Terminsvollmacht, die der Mandant einem Rechtsanwalt erteilt und nicht ein Rechtsanwalt dem anderen?

Andererseits würde ich nach dem Link zur Untervollmacht sagen, dass ich in meinem Fall eine Untervollmacht nehmen muss. Jedoch steht dort in der Erklärung: "Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts oder einer anderen zur Prozessvertretung berechtigten Person durch einen anderen Rechtsanwalt." Wenn doch dann der Rechtsanwalt selber jemanden unterbevollmächtigt, kann doch keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Unterbevollmächtigten zu Stande kommen, wie es weiter unten in der Erklärung steht!
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Venus86
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#5

25.11.2010, 19:47

:heul Weiß das denn niemand? Oder versteht ihr meine Frage nicht? Wieso anwortet denn keiner :(
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Venus86
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#6

26.11.2010, 15:47

Huhuuu? Jemand da in diesem Forum? :frust Vielleicht muss ich meine Frage anders stellen.

Wie sieht eure Vollmacht aus die ihr einem anderen Anwalt zuschickt, der für euch einen Termin wahrnehmen soll, weil das Gericht zu weit weg ist oder der Chef verhindert ist?

Schreibt Ihr das auch mit dem § 141 Abs. 3 ZPO rein?

Ich habe das so gemacht:

In dem Rechtsstreit
…..
Geschäftsnummer:

wird Herrn Rechtsanwalt …………………………………….
für den Termin am …… um …… vor dem ………gericht in …………………..

Terminsvollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO erteilt.

Die Vollmacht ermächtigt zur Abgabe aller gebotenen Erklärungen, insbesondere zur Beendigung des Rechtsstreites durch Vergleich.


Kann ich das so machen?
gkutes

#7

26.11.2010, 16:04

oje - das tut mir aber leid.
also untervollmacht lt. Annotext:

in dem im Betreff bezeichneten Rechtsstreit bitten wir Sie, die Interessen unserer Mandantschaft, der XXX , vor dem

Gericht XX AzXX, , im Termin am , Uhr, Raum in Untervollmacht zu vertreten und den Antrag aus dem Schriftsatz vom XX zu stellen.

Die zu Ihrer Information erforderlichen wesentlichen Schriftsätze und Unterlagen überreichen wir in Fotokopie als Anlage zu diesem Schreiben.

Wir bitten Sie, die Übernahme des Mandates zu bestätigen und zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Verhandlungstermins zu berichten.

Ihre Kostenrechnung erbitten wir in 4 - facher Ausfertigung; das Kostenfestsetzungsverfahren wird von uns eingeleitet. Erforderliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ebenfalls von uns durchgeführt, so daß wir Sie bereits heute bitten, das Urteil oder den Kostenfestsetzungs-beschluß sofort an uns weiterzuleiten, falls die Zustellung wider Erwarten an Sie als Unterbe-vollmächtigten erfolgen sollte.
gkutes

#8

26.11.2010, 16:05

141 ist mE nur für einen Vertreter der PARTEI gedacht.
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Venus86
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#9

26.11.2010, 16:28

Danke, dass mal jemand antwortet :thx

Nachdem ich mich mal ein etwas erkundigt hatte, fand ich nämlich auch, dass sich der § 141 nur auf die Vollmacht vom Mandanten direkt bezieht, war mir aber nicht so ganz sicher. Dann machen wir das hier wohl immer falsch, weil wir das immer so schreiben, wenn wir einen andern Anwalt einen Termin wahrnehmen lassen! :shock:
gkutes

#10

26.11.2010, 16:30

ja, denke auch, dass ihr das falsch macht :lol: aber hat ja bisher noch niemanden gestört.
ich hab hier noch nie ne untervollmacht gehabt, wir fahren immer selbst. Aber die Vorlage von meinem Programm ist denk ich mal richtig und ausreichend.
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