Antrag nach § 80 VwGO
Verfasst: 16.11.2010, 11:34
Hallo ihr Lieben,
ich hab ein echtes Problem, mein Chef ist im Urlaub und hat vor der Abreise noch einen "Antrag auf Wiedereinstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs" beim Verwaltungsgericht eingereicht. Und nun hat das Verwaltungsgericht geschrieben, dass binnen einer Woche dazu Stellung genommen werden soll, ob ein Antrag gem. § 80 (6) VwGO vorliegt mit dem Zusatz: "Hierbei handelt es sich um eine nicht nachholbare Zuständigkeitsvoraussetzung".
Meine Frage ist nun, ob mir jemand sagen kann, was dieser Antrag gem. § 80 (6) VwGO ist und ob jemand ein Muster hat?
Kann ich den Antrag noch einreichen oder ist es jetzt wegen dem Zusatz, den das Verwaltungsgericht geschrieben hat, zu spät?
Was kann ich sonst machen?
ich danke euch jetzt schon für eure Bemühungen
ich hab ein echtes Problem, mein Chef ist im Urlaub und hat vor der Abreise noch einen "Antrag auf Wiedereinstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs" beim Verwaltungsgericht eingereicht. Und nun hat das Verwaltungsgericht geschrieben, dass binnen einer Woche dazu Stellung genommen werden soll, ob ein Antrag gem. § 80 (6) VwGO vorliegt mit dem Zusatz: "Hierbei handelt es sich um eine nicht nachholbare Zuständigkeitsvoraussetzung".
Meine Frage ist nun, ob mir jemand sagen kann, was dieser Antrag gem. § 80 (6) VwGO ist und ob jemand ein Muster hat?
Kann ich den Antrag noch einreichen oder ist es jetzt wegen dem Zusatz, den das Verwaltungsgericht geschrieben hat, zu spät?
Was kann ich sonst machen?
ich danke euch jetzt schon für eure Bemühungen