Ss an Gegner direkt oder doch an RA schicken

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
E_S
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 644
Registriert: 25.02.2009, 09:34
Beruf: Refa

#1

12.11.2010, 11:51

Hallo zusammen,

wir haben hier ein Problem, wo wir nicht weiter kommen. Da wollte ich mal von euch hören, wie ihr das in der Praxis macht.

Unser Mandant brachte irgendwann ein Schreiben vom RA seines Mieters, der die Miete minderte. Eine Vollmacht lag dem Schreiben nicht bei. Daraufhin korrespondieren wir mit dem RA, die Sache läuft noch.

Nun haben sich aus dem gleichen Mietverhältnis andere Probleme ergeben, konkret wollen wir den Mieter wegen verschiedenen Verstößen abmahnen. Inhalt des Schreibens steht, aber jetzt fragen wir uns, müssen wir das an den RA schicken? Da denken wir nämlich, dass die Abmahnung ins Leere gehen könnte, wenn der RA sagt, ich war ja nur mit der Minderung beauftragt.
Wenn wir den Gegner direkt anschreiben, dann kann es so einen Verstoß gegen dieses Umgehungsverbot geben?

Wie macht man es richtig bzw. wie macht ihr das in solchen Fällen?
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#2

12.11.2010, 11:53

Die Beauftragung des RA bezieht sich augenscheinlich lediglich auf die MM - sofern es jetzt andere Probleme mit dem Mieter geht, würde ich die Abmahnung den Mieter direkt zustellen. Der RA könnte anderenfalls einräumen, dass es für die neue Angelegenheit nicht bevollmächtigt ist.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Benutzeravatar
Birne
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1185
Registriert: 29.09.2010, 08:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Sachsen

#3

12.11.2010, 11:54

ich würde vorschlagen, sowohl ein Schreiben an den Anwalt des Mieters zu schicken als auch gleichzeitig anzuzeigen, dass man das selbe Schreiben an den Mieter geschickt hat!
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
E_S
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 644
Registriert: 25.02.2009, 09:34
Beruf: Refa

#4

12.11.2010, 11:55

das ist eine super Idee! Danke!!!
Benutzeravatar
Birne
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1185
Registriert: 29.09.2010, 08:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Sachsen

#5

12.11.2010, 11:57

Aber vorher mit Chef absprechen!
Würde aber schon davon ausgehen, dass der RA den Mieter auch jetzt wegen den neuerlichen Problemen vertreten wird! Wenn der Mieter sich hierzu noch nen andren Anwalt nimmt, muss ja ggf. Kohle bei ihm da sein...
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#6

12.11.2010, 11:59

Wir richten in dem Fall das Schreiben an den Gegner unmittelbar. Der RA bekommt dann ne Kopie davon, was dem Gegner im Schreiben auch mitgeteilt wird.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
E_S
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 644
Registriert: 25.02.2009, 09:34
Beruf: Refa

#7

12.11.2010, 12:01

Ich habe den Vorschlag sofort laut vorgelesen, Chefin meinte auch sofort, ja dann machen wir es genau so. Ohne Cheffe mache ich gar nix:-)
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#8

12.11.2010, 12:01

sunny84 hat geschrieben:Wir richten in dem Fall das Schreiben an den Gegner unmittelbar. Der RA bekommt dann ne Kopie davon, was dem Gegner im Schreiben auch mitgeteilt wird.
So haben wir das auch schon paar Mal gemacht. :zustimm
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#9

12.11.2010, 12:02

Ich würde das nur an den Gegner schicken. Wenn er es beim erstenmal geschafft hat, das Schreiben zu seinem Anwalt zu bringen, wird er es auch nochmal schaffen. :mrgreen: Finde es selbst jedenfalls doof, wenn ich plötzlich mit noch 27 anderen Sachen von der Gegenseite zugemüllt werde, für die ich (noch) kein Mandat hab. Der Mandant denkt dann, das ist alles eine Sache, und der Anwalt wird sich schon drum kümmern.

Okay, eine Kopie zur Info kann ich akzeptieren. :cowboy
braune10
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 02.06.2010, 10:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#10

17.11.2010, 18:33

Wir machen das immer so, dass wir - wenn es eine andere Angelegenheit betrifft, immer den Gegner direkt anschreiben, auch wenn er vorher von einem RA vertreten wurde, und das gleiche Schreiben nochmals zur Kenntnisnahme an den vormaligen RA geht. Im Schreiben an den Gegner steht dann drin, dass der RA Sowieso eine Abschrift dieses Schreibens erhält.
Antworten