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Hinterlegung von Sicherheitsleistung beim Amtsgericht

Verfasst: 09.11.2010, 16:45
von passion86
Hey,

ich habe ein Vorbehalts-Urteil, dass gegen Sicherheitsleistungen vollstreckbar ist.

So ich weiß, dass ich ein Formular vom entsprechenden Amtsgericht brauche um den Antrag zu stellen.
Danach kommt eine Hinterlegungsbescheinigung und die lassen wir dem Gegner zustellen..

soweit so gut

Was kostet der ganze Spaß uns aber beim Gericht?

vielen dank!

Re: Hinterlegung von Sicherheitsleistung beim Amtsgericht

Verfasst: 09.11.2010, 17:43
von zenzi75
...am besten einfach anrufen und fragen... :-)

Re: Hinterlegung von Sicherheitsleistung beim Amtsgericht

Verfasst: 09.11.2010, 19:54
von Randfichte72
Ich habe vor einigen Monaten Sicherheitsleistung des Mdt. beim Gericht hinterlegt. Das war ohne Gebühren. Formular ausfüllen, dort muss rein, dass man die Gegenseite entsprechend unterrichtet hat. Geld hinterlegen und fertig. Gebühren hat das Gericht nicht angefordert.

Re: Hinterlegung von Sicherheitsleistung beim Amtsgericht

Verfasst: 10.11.2010, 08:24
von passion86
Ok dann werde ich mal beim AG anrufen.
Muss ich die Gegenseite nicht erst unterrichten wenn ich die Hinterlegungsbescheinigung habe?

Re: Hinterlegung von Sicherheitsleistung beim Amtsgericht

Verfasst: 10.11.2010, 08:36
von Lämmchen
Ich würde die Gegenseite unterrichten, dass Sicherheit hinterlegt wird und entsprechend nicht vollstreckt wird.

Re: Hinterlegung von Sicherheitsleistung beim Amtsgericht

Verfasst: 10.11.2010, 08:39
von passion86
Es wird aber vollstreckt =) wir müssen hinterlegen um zu vollstrecken

Re: Hinterlegung von Sicherheitsleistung beim Amtsgericht

Verfasst: 10.11.2010, 08:40
von Goldlöckchen
Musst Du nicht, sh. § 720a ZPO.