Örtliche Zuständigkeit
Verfasst: 02.11.2010, 15:54
Hallo!
Habe mal eine kurze Frage. Haben unseren Mandanten telefonisch beraten und ihm dann eine Kostenrechnung über eine Beratungsgebühr geschickt. Da er die Rechnung nicht zahlt, wollen wir nun einen Mahnbescheid gegen ihn machen. Das Prozessgericht im Falle eines Widerspruches ist doch immer der Wohnsitz des Antragsgegners oder?
Weil der Antragsgegner komplett am anderen Ende wohnt.
Habe mal eine kurze Frage. Haben unseren Mandanten telefonisch beraten und ihm dann eine Kostenrechnung über eine Beratungsgebühr geschickt. Da er die Rechnung nicht zahlt, wollen wir nun einen Mahnbescheid gegen ihn machen. Das Prozessgericht im Falle eines Widerspruches ist doch immer der Wohnsitz des Antragsgegners oder?
Weil der Antragsgegner komplett am anderen Ende wohnt.