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Örtliche Zuständigkeit

Verfasst: 02.11.2010, 15:54
von herzi
Hallo!
Habe mal eine kurze Frage. Haben unseren Mandanten telefonisch beraten und ihm dann eine Kostenrechnung über eine Beratungsgebühr geschickt. Da er die Rechnung nicht zahlt, wollen wir nun einen Mahnbescheid gegen ihn machen. Das Prozessgericht im Falle eines Widerspruches ist doch immer der Wohnsitz des Antragsgegners oder?

Weil der Antragsgegner komplett am anderen Ende wohnt.

Re: Örtliche Zuständigkeit

Verfasst: 02.11.2010, 16:53
von Sleepy
Das Prozessgericht ist das am Wohnort des Antragsgegners, da es auch das Gericht der einzureichenden Klage ist. Steht auch alles in der ZPO.

Re: Örtliche Zuständigkeit

Verfasst: 03.11.2010, 08:34
von herzi
Danke! Kannst du mir bitte den dazugehöriten § in der ZPO geben?

Re: Örtliche Zuständigkeit

Verfasst: 10.11.2010, 17:46
von A13
Ich würde mal den § 12 ZPO in die Runde werfen! :D