Örtliche Zuständigkeit

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herzi
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#1

02.11.2010, 15:54

Hallo!
Habe mal eine kurze Frage. Haben unseren Mandanten telefonisch beraten und ihm dann eine Kostenrechnung über eine Beratungsgebühr geschickt. Da er die Rechnung nicht zahlt, wollen wir nun einen Mahnbescheid gegen ihn machen. Das Prozessgericht im Falle eines Widerspruches ist doch immer der Wohnsitz des Antragsgegners oder?

Weil der Antragsgegner komplett am anderen Ende wohnt.
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Sleepy
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#2

02.11.2010, 16:53

Das Prozessgericht ist das am Wohnort des Antragsgegners, da es auch das Gericht der einzureichenden Klage ist. Steht auch alles in der ZPO.
Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar.
Fremde Fehler beurteilen wir wie Staatsanwälte, die eigenen wie Verteidiger.
Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich.


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herzi
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#3

03.11.2010, 08:34

Danke! Kannst du mir bitte den dazugehöriten § in der ZPO geben?
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A13
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#4

10.11.2010, 17:46

Ich würde mal den § 12 ZPO in die Runde werfen! :D
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
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