vielleicht kann mir ja mal Jemand bei der Erstellung einer Kostenrechnung für einen Rechtsanwalt, der den Arbeitgeber vertreten hat, helfen.
Es geht um folgendes Problem:
Zuerst hat der RA den Arbeitgeber beraten und dann die außerordentliche Kündigung geschrieben, mit der ein Angestellter gekündigt werden sollte. Dieser hat dann Kündigungsschutzklage eingereicht und das Gericht hat Termin zur Güteverhandlung anberaumt. Jetzt wurde vom Gericht der Streitwert für den Rechtsanwalt festgesetzt. Einmal für das Verfahren i.H.v. 9.000,- Euro und für den Vergleich i.H.v. 10.000,- Euro.
Ich bin mir jetzt voll unsicher, wie das berechnet wird?!
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Müssen beide Werte benutzt werden oder nur der für den Vergleich (1,3 + 1,2 + 1,0 Gebühr)
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Wer weiß mehr???? Bitte helft mir
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
DANKE