Wenn RSV außergerichtliche Kosten zahlt.was passiert danach?

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E_S
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#1

20.10.2010, 16:26

Hallo zusammen,

wie funktioniert die RSV eigentlich im Hintergrund? Wenn z. B die RSV die Kosten für eine außergerichtliche Angelegenheit für die Geltendmachung eines Anspruchs übernimmt, sagen wir mal, weil der Gegner in Verzug ist, der Gegner angeschreiben wird, eben einen bestimmten Anspruch zu erfüllen und die Ra-Kosten als Schaden mit geltend macht, der Gegner dann ohne Angabe von Gründen oder eben weil er behauptet nicht in Verzug gewesen zu sein, die RA-Kosten nicht bezahlt.
Was macht dann die RSV? Holen die sich das Geld dann eigenständig von dem Gegner? Verklagen die die, oder so?

Sorry wegen der vielleicht komischen Frage, aber das passiert doch oft, dass die RA-Kosten nicht bezahlt werden und der Mandant dann nach Druchsetzung der Hauptforderung die RA-Kosten nicht weiter verfolgt haben will, wenn diese halt nicht so hoch sind, oder weil es dann laut Vortrag des Gegners dann doch streitig scheint, dass da Verzug war.

Oder müssen Anwälte diese Kosten einklagen, egal was der Mandant will oder nicht will.

Danke für die Aufklärungen:-)
188F
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#2

20.10.2010, 16:30

Eine Versicherung ist eine Versicherung. Und Versicherungen tragen immer ein Kostenrisiko.

Zunächst muss immer einmal erst der Mandant die Gebühren seines Rechtsanwalts zahlen. Hat dieser eine Rechtsschutzversicherung, die für den Fall eintrittspflichtig ist, tritt die Versicherung mit der Zahlung der Gebühren an die Stelle des Mandanten. Dafür zahlt dieser jeden Monat fein seinen Beitrag.

Die Geschichte, ob der Gegner die Gebühren übernehmen muss oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Damit der Gegner die außergerichtlichen Gebühren eines Rechtsanwalts übernehmen muss, ist mindestens schon einmal Verzug oder unerlaubte Handlung nötig.
E_S
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#3

20.10.2010, 16:38

Die haben aber ein verdammt hohes Kostenrisiko:-)

Es kommt sehr häufig vor, dass Gegner sich melden und behaupten, dass das alles so nicht stimme, was unser Mandant erzählt habe, und bieten an zu sofort zu leisten, wenn wir auf die Geltendmachung der RA-Kosten verzichten. Viele Mandanten sagen dann, lasst 5 gerade sein, und gehen darauf ein. Uns ist das egal, woher das Geld kommt:-) aber für die "armen" RSV sieht es dann doch eher mau aus.

Manchmal denke ich in einigen Fällen, wenn der Mandant von Anfang an gewisse Fakten mit angegeben hätte, die sich dann so im Laufe des Geschehens ergeben, hätte die RSV nie die Kostenübernahme ausgesprochen!!!
188F
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#4

20.10.2010, 16:45

Ich verstehe Deine Überlegungen nicht.

Vertrag ist Vertrag und dafür zahlt der Mandant jeden Monat fleißig seinen Beitrag. Das ist bei jeder Versicherung so, oder wie - glaubst Du - sieht das bei einer Haftpflichtversicherung (Kfz oder privat), einer Gebäudeversicherung, einer Lebensversicherung usw. aus. Jede Versicherung ist dafür da, ein gewisses Risiko zu übernehmen.

Es gibt Leute, die zahlen 40 Jahre lang ihren Beitrag und brauchen die Versicherung aber nicht. Das ist dann die Kehrseite der Medaille.
E_S
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#5

20.10.2010, 16:59

Ja stimmt, da hast du wirklich recht. Wir haben leztens einen Mandanten gehabt, der war schon seit ca 25 Jahren nach eigenen Angaben "schadenfrei" bei einer RSV, dann kamen 2 Angelegenheiten hintereinander, da flatterte Post von der RSV, Kündigung!

Meine Überlegung basierte eigentlich darauf, dass ich wissen wollte, wie RSV so eigentlich funktonieren und arbeiten, und ob und wenn ja welche Anstrengungen diese dann auf sich nehmen, um Kosten wieder reinzuholen. Hat mich eigentlich mehr so im Allgemeinen interessiert.
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Adora Belle
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#6

20.10.2010, 17:14

Ich verstehe Deine Überlegungen schon. Dafür gibt es z.b. auch § 86 VVG. Titulierte Kosten, die auf sie übergegangen sind, treiben die RSVen schon dann auch selbst ein, bzw. bitten einige ja z.b. bei Klage darum, die vorgerichtliche GG mit geltend zu machen.
E_S
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#7

20.10.2010, 17:28

Hallo Adora Belle,

ja, du hast mich schon richtig verstanden:-) Genau so was meinte ich eben, z. B. das mit den titulierten Kosten geht schon in die richtige Richtung.

Wie sieht das dann aus, werden die RSVen mit im Urteil direkt aufgenommen, oder wie geht dieser Anspruch aus dem Gesetz auf diese über? Irgendwie müssen die ja dann vollstrecken können.
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