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ariane_wuensch
#1
13.10.2010, 11:35
Schon wieder Räumungsklage
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Diese im Juli eingereicht. Der erste Klageantrag (nämlch Räumung und Herausgabe) wird sich Mitte Oktober erledigen, da Beklagten aus der Wohnung ausziehen. Wir würden dann diesen Klageantrag schriftlich gegenüber dem Gericht für erledigt erklären.
Was passiert dann mit den Kosten? Wird das Gericht automatisch eine Entscheidung hierüber fällen oder müssen wir das beantragen?
Danke schonmal
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LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
13.10.2010, 11:36
Ich würd vorsichtshalber beantragen, die Kosten des Rechtsstreits den Beklagten aufzuerlegen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re1108
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#3
13.10.2010, 11:45
Genau.
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§ 91 a ZPO
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
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denuil
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#4
13.10.2010, 13:51
eigentlich entscheidet das Gericht von Amts wegen über die Kosten - aber ich beantrage es auch immer explizit!
Gruß
denuil