Aufgebotsverfahren

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StineP

#1

22.02.2007, 14:20

Also, ich hatte letzte Woche mündliche Prüfung und dort wurde gefragt, was das Aufgebotsverfahren ist. Niemand von uns 4 Prüflingen konnte das wirklich beantworten. Wir haben 10 Minuten rumgerätselt und irgendwie haben die Prüfer das dann auch beendet.

Ich würde nun gern mal ganz kurz und knapp wissen, wie ich mir das vorstellen muss. Ich hatte das noch nie in der Schule, leider. Weiß nicht, wie genau ich mir das vorstellen muss/kann. (Hab da immer was mit der Heirat im Kopf, aber die Prüferin hat uns rund gemacht, weil wir das auch nur ausgesprochen haben!)
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Curry
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#2

22.02.2007, 14:29

Hier ist es genauer erklärt.

Ich hätte es übrigens auch nicht direkt gewusst.
Curry

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StineP

#3

22.02.2007, 14:33

Ok, vielen Dank.

Ich weiß zwar, dass es ein eigenes Buch in der ZPO gibt, aber wofür es genau da ist, wusste ich nicht. Hab das auch nie für wichtig empfunden, sonst hätten es uns die Lehrer wohl mal nahe gelegt. Ja, und weil ich es nicht wusste, gab´s mündlich nur ne 2... fies und ärgerlich.
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#4

22.02.2007, 14:55

wir haben das häufiger mit Grundschuldbriefen. Die Unterlagen liegen schon seit 20 Jahren bei den Mdt im Schrank und das unwichtigste am ganzen heben sie auf: die Löschungsbewilligung (die man jederzeit durch eine neue ersetzen kann).. Nun wollen sie die Eintragung im Grundbuch löschen lassen und dazu braucht man auch den Grundschuldbrief.. Tja der ist weg und dann muss man so ein Aufgebotsverfahren betreiben (dauert mind. 6 Monate, da etwaige Gläubiger solange Zeit haben ihre Forderung anzumelden)..

nur mal so als Beispiel
StineP

#5

22.02.2007, 16:07

Ja, so ein Besipiel hatte sie auch genannt, aber da ist mir nicht das aufgebotsverfahren eingefallen. zumal ich mit diesem fachbereich als nur rechtsanwaltsfachangestellte eher gar nichts zu tun habe.
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#6

22.02.2007, 21:15

m naja Aufgebotsverfahren können auch von ANwälten gemacht werden
StineP

#7

23.02.2007, 09:39

Das meinte die Prüferin auch, aber wir tun sowas eben nicht... Deshalb (und weil wir das noch niiiiiiiiiiiiiiiiiiemals in der Schule hatten) habe ich das bis dato auch nicht als interessant empfunden oder wichtig für meinen Job...
Übrigens arbeiten wir mit einem Notariatsbüro zusammen und im Zweifelsfall würde mein Chef sowas wohl an die weiterleiten.
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#8

23.02.2007, 11:20

Häufig werden auch von irgendwelchen Leuten Sparbücher vernichtet, verloren, gegessen oder sonst was. Jedenfalls sind sie weg.
Auch dann ist regelmäßig ein Aufgebotsverfahren durchzuführen, damit das Sparbuch für kraftlos erklärt werden kann. Sonst kommt man das Geld nicht heran.
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#9

23.02.2007, 15:36

Aber, wenn man dann beispielsweise ein Aufgebotsverfahren einleiten lässt, weil man sein Sparbuch gegessen hat, und jemand daher kommt, der auch ein Recht daran geltend machen will, was dann???
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#10

23.02.2007, 18:07

Das wird sich schlecht machen lassen, weil der Betreffende den entsprechenden Nachweis nicht vorlegen kann - das Sparbuch. Wer will vor Gericht schon mit einem Glas voll Erbrochenem versuchen zu erklären, dass es sich um ein Sparbuch mit 10.000.000 € handelt... :shock: :oops: :lol:
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