Hallo!
Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung die "amtliche Ermittlungsakte" anfordert, schickt man dann nur die Akte von der Polizei (oder ggf. StA) oder auch noch zusätzlich die Auszüge aus der Bußgeldakte (VZR, Bußgeldbescheid etc.) mit?
DANKE!
Amtliche Ermittlungsakte
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Hallo,
Du musst alle für den Unfall bzw. das Ereignis wichtigen Unterlagen aus der Akte, auch STA und BZR-Auszug usw. mitschicken, und dann auch selbstverständlich speziell über diese Tätigkeit abrechnen.
Du musst alle für den Unfall bzw. das Ereignis wichtigen Unterlagen aus der Akte, auch STA und BZR-Auszug usw. mitschicken, und dann auch selbstverständlich speziell über diese Tätigkeit abrechnen.
Ich schicke immer den kompletten Inhalt der Ermittlungsakte mit - und berechne dann auch die entsprechenden Kopierkosten dafür.
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Genau, aber nicht nur die Kopierkosten sondern auch die Gebühr f. Akteneinsicht i.H.v. € 26,00 zuzügl.MWSt.
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Vergebe ich dafür dann auch eine Rechnungsnummer?
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Rechnungsnummer nur an Mandant. Die Versicherung bekommt keine Rechnungsnummer.
Liebe Grüße Sonnenkind
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Das würd ich mal hübsch sein lassen. Wenn die Versicherung selbst die Akte bekommt, wird mit Sicherheit das BZR vorher rausgenommen. Geht die auch nix an.Betreuerin hat geschrieben:...und BZR-Auszug
Und m.E. gibt es auch ne Rechnungsnummer, in dem Fall ist ja die Versicherung der Auftraggeber.
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Ja, das stimmt natürlich BZR-Auszug nicht rausgeben, War ich unüberlegt, geben wir ja auch nie raus, behalten wir uns i.d.Akte.
Rechnungsnummer haber natürlich vergeben, denn die Versicherung ist ja Auftraggeber!
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Falsch. Das ist einer der seltenen Fälle, in denen nicht der Mandant der Auftraggeber ist, in diesem Fall ist Auftraggeber die gegnerische Haftpflicht. Daher ist diese Rechnungsempfänger und die Rechnung bekommt selbstverständlich eine Rechnungsnummer.Sonnenkind hat geschrieben:Rechnungsnummer nur an Mandant. Die Versicherung bekommt keine Rechnungsnummer.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.