Ich habe da mal eine Frage...ich bin zwar nicht mehr in der Ausbildung, aber nach 2 Jahren Berufstätigkeit als "Schreibroboter" nun in einer neuen Kanzlei, in der ich sehr viel allein machen muss. Fühle mich auch wie ein totaler Anfänger.
Deswegen stehe ich mal wieder auf dem Schlauch...
Ich soll als Nebenforderung die RA-Gebühren in eine Klage mit aufnehmen. So weit, so gut.
Nehme ich hier nur die reine Geschäftsgebühr?
Vorgerichtlich sind schon MB und VB beantragt worden...Wird dann in der Klage schon irgendetwas davon mit angerechnet?
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar
Wie kann man nur so viel nicht mehr wissen
Nebenforderung Klage - Anrechnung?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du kannst entweder den nicht anrechenbaren Teil der GeschG einklagen oder eben die volle GeschG nebst Auslagen und MwSt. Das bleibt dir überlassen.
Die Gebühr für MB und VB mußt du in der Klage nicht berücksichtigen. Das spielt dann erst im Kofe-Verfahren eine Rolle.
Die Gebühr für MB und VB mußt du in der Klage nicht berücksichtigen. Das spielt dann erst im Kofe-Verfahren eine Rolle.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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