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Ausbildung beenden ohne Kanzlei??

Verfasst: 21.02.2007, 22:51
von Gast
Hallo Ihr Lieben :)

Bin ziemlich verzweifelt..also:
Ich mache seit 2 1/2 Jahren eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachgestellten.
Das Arbeitsklima in meiner Kanzlei bzw. der Umgang mit mir war schon immer sehr schlecht. Habe auch schon versucht die Kanzlei zu wechseln, jedoch leider erfolglos. Keine Ahnung wie ich es schon so lange so unglücklich aushalten konnte, jedenfalls habe ich es nun eigentlich fast geschafft.
Jedoch ist jetzt das Verhältnis zu meiner Ausbilderin endgültig eskaliert. Ich habe wirklich Angst, dass ich die Ausbildung nicht mehr zu Ende bringe, einfach weil ich es wirklich nicht mehr aushalten kann.
Deswegen habe ich folgende Frage?
Kann ich die Ausbildung auch ohne Kanzlei beenden?

Ich habe mal gehört, dass man für eine gewisse Zeit (?) auch ohne Betrieb auf die Berufsschule gehen kann?

Vielen vielen Dank schon mal für jede Hilfe!!!! :)

Verfasst: 22.02.2007, 07:58
von Curry
Momentan läuft ein aktueller Thread zum gleichen Thema, vielleicht hilft dir das schon etwas weiter. Hier kannst du ihn finden.

Verfasst: 22.02.2007, 11:30
von Pauline007
Darf man fragen woher du kommst
????

Verfasst: 22.02.2007, 20:01
von babsi2
Hallo ich bins wieder :)

Nur leider als babsi2 weil ich konnte mich nicht mehr einloggen. Irgendwas wohl schief gelaufen...
babsi kann gelöscht werden, sorry admin :oops:

Danke nancy, habe ich gar nicht gesehen :)

und @pauline: Klar darf man :)
Ich komme aus Baden, reicht hoffentlich und Du wirst jetzt nicht gerade meine Ausbilderin sein :shock:
Wieso fragst Du?

Vielen vielen Dank Euch!!!!

Verfasst: 22.02.2007, 21:35
von Pauline007
Hallo !

Hat mich nur interessiert.

Ich hatte es auch nicht leicht in meiner ausbildung ...aber wer hat das schon... ich denk jetzt bist schon so weit... das letzte stück schaffst du auch noch oder ???

Verfasst: 22.02.2007, 21:45
von babsi2
Aha..
Nein, ich kann es nicht mehr aushalten!!!

Hat denn nicht doch jemand eine Antwort auf meine Frage?

Verfasst: 23.02.2007, 07:46
von Caroberg
Hallöchen,
bei mir wäre in der Ausbildung fast die Kanzlei pleite gegangen und deswegen habe ich mich bei der Kammer informiert. Die haben mir gesagt, dass ich 6 Wochen in die Schule gehen kann, danach müsste sich eine Kanzlei gefunden haben, da sonst die DUALE AUSBILDUNG gefährdet sei.
Frag einfach mal bei der Kammer nach.
Für einen Antrag auf Lehrzeitverkürzung ist es glaube ich schon zu spät, sonst hättest du das machen können und 1/2 Jahr eher aufhören.
Ist zwar kein guter Tipp: aber wenn die dich eh nicht übernehmen (bzw. du nicht übernommen werden willst) nimm rechtzeitig vor der Prüfung deinen gesamten Jahresurlaub

Verfasst: 23.02.2007, 08:48
von katuscha
Zur Prüfung kann man glaube ich auch ohne Kanzlei, allerdings musst Du dann die Prüfungsgebühr selbst bezahlen. Frag unbedingt bei der Kammer nach.

Verfasst: 23.02.2007, 19:04
von babsi2
Vielen Dank Euch beiden :)

Mist nur 6 Wochen, aber das müsste dann ja auch am Ende der Ausbidlung gehen.

Ich werde mich auf jeden Fall mal bei der Kammer melden und hoffe da wird man ernst genommen.

Verfasst: 27.02.2007, 11:15
von Feelein
Ich glaub wenn man kurz vor der Prüfung (halbes Jahr?) gekündigt wird oder so, kann man weiter in die schule und die Prüfung dann auch machen