Hali Hallooo Leute ,
schreibe am Dienstag ne Klausur in Rechtsknde über Geschäftsfähigkeit.
Stehe irgendwie aber aufm Schlauch mit den natürlichen und juristiscen Personen.
Also juristische Personen des öffentlichen Rechts und privaten.
Also z.B dass die Stadt Köln eine jur. des öffentlichen Rechts is weiß ich aber wieso is das Ordnungsamt der Stadt Kökn z.B keine Person? Verstehe ich irgendwie nich, Kann mir jemand weiterhelfen?
Natascha
Rechtskunde
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angeblich soll das ordnungsamt der stadt köln "keine person " sein , versteh ich nicht.
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Hmm. Da müsste man ja erstmal wissen, in welche Gruppe der Personen das Ordnungsamt eingeteilt werden soll. In das der Juristischen Personen?
Meiner Meinung nach müsste das Ordnungsamt doch auch zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten.
Meiner Meinung nach müsste das Ordnungsamt doch auch zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten.
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also ich hab ka angeblich sind das ordnungsamt , dann z.b die Klasse RT10F, und das Joseph du-Mont Berufskolleg keine personen die müssten doch eig personen des öffentlichen rechts sein oder ?
auweia, wenn deine fragen alle so laufen seh ich für die klausur auch so langsam schwarz
jedenfalls wärs schonmal schön wenn du deine fragen ein bisschen ausführst, so nach dem motto "worum gehtsn da, hab ka, helft mir mal" kommst du sicher nicht weiter
hast du schonmal wenigstens ansatzweise drüber recherchiert? und damit mein ich nicht nur wikipedia? wobei, vielleicht bringt dich ja schon http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person ein bisschen weiter...
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Jupp03 hat geschrieben:Vielleicht ist das Ordnungsamt eine Unterabteilung der Stadt
Jupp, da schließ ich mich Jupps Meinung an. Der Bürgermeister handelt für die Stadt. Aber das Ordnungsamt ist ja praktisch wirklich eine Unterabteilung der Stadt. Die Stadt ist das Ganze, einschließlich dem Ordnungsamt.