Ablehnung Pflichtverteidigung

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Ichbins2010
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#1

27.09.2010, 12:56

Hallo!

Wir haben vor 4 Wochen für eine auf nächste Woche terminierte Berufungssache beantragt, uns als Pflichtverteidiger zu bestellen. Bis heute kam aber nichts.
Ist das Gericht überhaupt verpflichtet, den Antrag ablehnend zu bescheiden?
Eigentlich ja, oder? Da man ja dagegen Beschwerde einreichen kann, oder? Mich wundert es nur, dass noch nichts kam. Die bei der Geschäftsstelle sagen immer dasselbe: "Wir kümmern uns drum..."! Das dauert jetzt aber schon länger :roll:

LG!
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Trynnchylld
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#2

27.09.2010, 12:57

Würd einfach mal nachfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist... Wenn die dir sagen, dass es "in Bearbeitung" ist, wird wohl was kommen.
Lieber Gruß, Trynn

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Ichbins2010
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#3

27.09.2010, 13:01

Wer weiß... Aber muss eine ablehnende Entscheidung beschieden werden?
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Frau Cindy
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#4

27.09.2010, 13:08

Davon gehe ich mal aus. Woher soll man sonst wissen, wie über einen Antrag entschieden wurde. Unser letzter Antrag auf Pflichtverteidigung wurde auch durch Beschluss abgelehnt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Liesel
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#5

27.09.2010, 14:04

Über den Antrag muß durch Beschluß entschieden werden. Mach doch ein kurzes Schreiben an das Gericht und bitte im Hinblick auf den bereits auf den .... bestimmten Hauptverhandlungstermin um Entscheidung über den Pflichtverteidigerantrag.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
Ichbins2010
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#6

27.09.2010, 15:08

Super, das mache ich. Danke!
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LuzZi
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#7

27.09.2010, 15:21

Wart ihr in der ersten Instanz bereits beigeordnet? Die Beiordnung in Strafsachen erstreckt sich auch auf die zweite Instanz, es bedarf also keiner neuen Beiordnung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ichbins2010
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#8

27.09.2010, 17:44

Nein, waren wir leider nicht.
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