Dringend: Zustellung von Anwalt zu Anwalt

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Ninchen1006
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#1

26.09.2010, 14:02

Hallo,

habe eine dringende Frage, die mir sehr auf dem Herzen brennt:

Wenn meine eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt vornimmt (wir machen das in der Regel vorab per Fax und dann per Post hinterher) muss man dann bei dem Telefax die begl. und die einfache Abschrift beifügen. Habe seither immer nur die begl. Abschrift beigefügt, weil alles ja dann noch per Post nachkommt. Jetzt bin ich mir aber ziemlich unsicher darüber, ob das so so in Ordnung ist. Ich habe immer gedacht, dass das vorab per Fax verschicken nur eine Nettigkeit von uns ist, dass der Gegenanwalt den Schriftsatz schneller hat.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. Ich hoffe, jemand kann das nachvollziehen.

Liebe Grüße Ninchen1006
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#2

26.09.2010, 14:34

Also wenn wir vorab etwas an einen Anwalt faxen dann nur einfach. Weil wenn ma alles schickt hat der ja au nur alles doppelt und dreifach in der Akte.

Beim Gericht isses in der Regel des gleiche.
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#3

26.09.2010, 14:45

Wir schicken aus Nettigkeit immer eine beglaubigte und eine einfache Abschrift vorab per Fax an den Anwalt. Das ist aber kein Muss!! Das ist schon so in Ordnung, wie du das gemacht hast, Ninchen. Wenn ihr eine Fristsache an das Gericht vorab per Fax schickt, dann versendet ihr doch auch nur das Original vorab per Fax, ohne beglaubigte und ohne einfache Abschrift. Nur auf dem Postweg müssen dann die Abschriften beigefügt sein oder wenn ihr es nur per Fax versendet.
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Pepsi
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#4

26.09.2010, 14:48

was meinst du überhaupt mit "Zustellung von Anwalt zu Anwalt" ? Normalerweise versteht man hierunter Zustellung von Vergleichen per EB...

Wenn du natürlich nur n Schriftsatz schickst, den er sowieso übers Gericht bekommt, ihn aber vorher schon haben soll, dann schicke ich sowas nur per Fax und zwar dann die begl. und einfache Abschrift, das reicht doch völlig. Original begl. und einf. bekommt er ja vom Gericht
Ninchen1006
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#5

26.09.2010, 14:51

Genau, so habe ich mir das auch gedacht. Aber am Freitag, gleich nachdem ich das Fax verschickt hatte, kam das EB per Fax zurück mit dem Vermerk "nur eine beglaubigte Abschrift erhalten". Da habe ich mich erst ein bisschen aufgeregt und gedacht, warum wartet er nicht bis er alles per Post bekommt. Im Nachhinein habe ich mir aber überlegt, ob er nicht doch recht hat. Naja, vielleicht war das halt ein überaus genauer Anwalt. Bisher hatte ich damit noch nie Probleme und die anderen Anwälte haben das EB erst zurück geschickt, wenn sie alles per Post erhalten haben.

Vielen Dank für Eure Antworten. Jetzt bin ich doch beruhigter. Oft kommen einem halt solche Gedanken erst, wenn man Ruhe hat. Vielleicht kennt ihr sowas auch.

LG Ninchen1006
Ninchen1006
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#6

26.09.2010, 14:55

@Pepsi: In diesem Fall hat er halt alles von uns bekommen und nichts wurde übers Gericht zugestellt, weil der Termin schon am 01.10. ist. Und dann habe ich ihm einfach eine begl. vorab per Fax zur Kenntnissenahme übersandt und dann alles komplett per Post hinterher.
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#7

26.09.2010, 16:10

hä??? ich versteh nicht so richtig was ihr überhaupt damit erreichen wollt...

wenn ich irgendwem irgendwas als fax schicke kommt das doch eh nicht als beglaubigte abschrift durch, sondern lediglich als normale ablichtung. also von daher isses doch schnuppe was auf dem schriftsatz draufsteht.

und wenn uns irgendwer irgendwelche faxe in zehnfacher ausfertigung schickt würden wir uns aber sehr bedanken - wobei, mittlerweile ham wir endlich n computerfax bei dem wir nur ausdrucken was notwendig ist. aber das ist doch völlig sinnlos denen das mehrfach zu schicken
***

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#8

26.09.2010, 16:20

@Pepsi: In diesem Fall hat er halt alles von uns bekommen und nichts wurde übers Gericht zugestellt, weil der Termin schon am 01.10. ist. Und dann habe ich ihm einfach eine begl. vorab per Fax zur Kenntnissenahme übersandt und dann alles komplett per Post hinterher.
Es würde auch ausreichen, wenn du nur beide Abschriften nur per Fax übermitteln würdest. Aber es ist ja klar, dass, wenn du das EB per Fax mitschickst, muss auch beides dabei sein, sonst kann der Anwalt ja nicht bestätigen, dass er auch beides bekommen hat. Also entweder schickst du es komplett nur per Fax mit EB oder einfach eine Abschrift per Fax und dann die begl. + einfache Abschrift mit EB per Post. So würde ich das machen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#9

26.09.2010, 23:55

da wir nie Schriftsätze nur an den Gegner schicken, egal wann der Termin ist, habe ich mir darüber noch keine Gedanken gemacht

wir schicken den Original Schriftsatz (nur Original) vorab per Fax ans Gericht, damits evtl. der Richter noch sieht, die begl. und einf. an die Gegenseite nur per Fax, damit dies vorher auch noch lesen können. Und dann den ganzen Schriftsatz (Original, begl. usw) per Post oder wenns gar so spät ist, nimmts der Anwalt zum Termin mit. nix mit EB etc.. Und ich schreibs natürlich in den Schriftsatz rein, damit der RIchter sich keine weitere Mühe macht bezgl. Zustellung
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#10

17.11.2010, 14:32

manchmal wird vom Gericht verfügt, dass die Zustellung der weiteren Schriftsätze von Anwalt zu Anwalt erfolgen soll um die Geschäftsstelle des Gerichts zu entlasten bzw. die Sache zu beschleunigen. Dann schicken wir begl. Abschrift vorab per Fax u begl. Abschrift + einf- Abschrift + EB nochmal per Post
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