Bei der Fristenberechnung gibt es ja diese sog. 3-Tages-Fiktion.
Wenn ein Bescheid z. B. auf den 5. datiert ist, der Ab-Vermerk in einer Akte der 6. ist, zählt dann der 6. mit? oder zähle ich schon ab dem 5.? Wann wäre dann Fristende?
3-Tages-Fiktion???
damit meinte ich einen Vermerk in der Akte einer Behörde, dass es eben am Tag X rausgegangen ist mit der Post. Nur weil auf dem Bescheid das Datum X zu sehen ist, heißt das ja nicht, dass die Frist ab diesem Datum anfängt zu laufen, wer weiß, wann das Schreiben zur Post geht, da machen die doch sicherlich immer solche Vermerke in den Akten, dachte ich zumindest.
- Liesel
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Also ich habe in noch keiner Behördenakte einen Vermerk gesehen, wann ein Schreiben weggeschickt wurde.
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Mir geht es schlicht um die Berechnung der 3TagesFiktion.
Keine Behörde schickt doch einen Bescheid am selben Tag raus, an dem es erstellt wurde, oder? Und für die Berechnung der Monatsfrist brauche ich doch einen Tag der Bekanntgabe. Den kann man doch mit dieser Fiktion berechnen, also 3 Tage ab dem Tag, an dem es zur Post gegeben wurde, oder nicht?
Wann es zur Post gegeben wurde, muss doch irgendwie dokumentiert werden, wenn der Bescheid nicht förmlich zugestellt wird oder durch PZU, sondern durch ganz normalen Brief?
Habe ich mich denn sehr unverständlich mit meinem Problem ausgedrückt? Oder mache ich mir Probleme, wo keine sind?!?!? Es ist schon soooo spät´heute.....
Keine Behörde schickt doch einen Bescheid am selben Tag raus, an dem es erstellt wurde, oder? Und für die Berechnung der Monatsfrist brauche ich doch einen Tag der Bekanntgabe. Den kann man doch mit dieser Fiktion berechnen, also 3 Tage ab dem Tag, an dem es zur Post gegeben wurde, oder nicht?
Wann es zur Post gegeben wurde, muss doch irgendwie dokumentiert werden, wenn der Bescheid nicht förmlich zugestellt wird oder durch PZU, sondern durch ganz normalen Brief?
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Und warum nimmst du nicht den "normalen" Posteingang und berechnest dann die Frist? Ich jedenfalls habe - wie ich oben geschrieben habe - noch nie einen "Ab-Vermerk" in einer Behördenakte gesehen. Wenn ein Eingangsstempel von euch auf einem Bescheid ist, wird wohl keine Behörde ernsthaft behaupten, daß ihr diesen hättet einen Tag früher bekommen müssen nach der "3-Tage-Fiktion".
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Du machst Dir Probleme, wo keine sind, glaube ich. Die Frist der 3-Tages-Fiktion berechnest Du wie sonst auch, der Beginn wird nicht mitgezählt. Wenn der Ab-Vermerk auf den 6. lautet, dann ist das Schreiben fiktional spätestens am (6+3=) 9. beim Empfänger eingegangen. Diese Fiktion brauchst Du aber nur, wenn der Zugang völlig in der Luft hängt. Wenn Schreiben bei Euch eingehen, gibt es einen Eingangsstempel, der gilt.
Danke euch allen, ich mache mir manchmal wirklich mehr Sorgen als nötig, das stimmt
aber manchmal kommen ja auch mal Mandanten rein, die den Bescheid bekommen haben und nicht mehr wissen, wann sie diesen bekommen haben. Und da dachte ich eben, dass man wissen sollte, wie so eine Frist berechnet wird, wenn es doch sehr eng ist mit Fristablauf.
Chefs machen dann schon mal vorsorglich Widerspruch in solchen Grenzfällen mit Wiedereinsetzung usw, aber ich wollte halt einfach wissen, wie diese Berechnung an sich geht.
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Chefs machen dann schon mal vorsorglich Widerspruch in solchen Grenzfällen mit Wiedereinsetzung usw, aber ich wollte halt einfach wissen, wie diese Berechnung an sich geht.
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In solchen Fällen baue ich dann lieber nicht auf irgendwelche Ab-Vermerke - die ich ja in dem Moment ohne Akteneinsicht nicht kenne, ich habe einen solchen Vermerk noch nie auf einem behördlichen Schreiben gesehen -, sondern nehme stumpf als frühestmögliches Eingangsdatum beim Mandanten den Tag nach dem Datum des Schreibens (so es nicht mit PZU zugestellt wurde). Mir ist da ganz ehrlich lieber, dass ich uns die Frist vielleicht verkürze, als dass ich die Frist versemmele und wir uns dann rumstreiten dürfen.E_S hat geschrieben:Danke euch allen, ich mache mir manchmal wirklich mehr Sorgen als nötig, das stimmtaber manchmal kommen ja auch mal Mandanten rein, die den Bescheid bekommen haben und nicht mehr wissen, wann sie diesen bekommen haben. Und da dachte ich eben, dass man wissen sollte, wie so eine Frist berechnet wird, wenn es doch sehr eng ist mit Fristablauf.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.