Aufhebungsvertrag vor der Abschlussprüfung?

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nordlicht286

#11

21.02.2007, 10:06

Ich würde auch absolut empfehlen: Durchhalten.

Und zur Beruhigung: Mein Neffe hat Koch gelernt und so etwas wie du erlebt. Nachdem er durch die Prüfung gefallen ist, hat er dennoch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Kauf genommen.
Er hat seine Prüfung am 19.01.2007 nun auch vor der IHK abgeschlossen, ohne noch im Ausbildungsverhältnis gewesen zu sein.

Und Achtung auch: Der Ausbildungsvertrag endet bei nicht bestandener Prüfung trotzdem automatisch mit dem Datum, welches da im Vertrag steht. Will man die Verlängerung - wegen Wiederholen einer Prüfung - dann muss man das beim Chef anmelden. Und nur wenn du das tust, dann muss er auch die Verlängerung unterschreiben. Wenn du das versäumst - da gibt es auch Fristen - dann bist du raus.
Du must dich innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis über die nicht bestandene Prüfung entscheiden. Ich weiß nicht mehr 100%ig, wie genau das war. Das müsste aber im Berufsausbildungsgesetz stehen. Wenn du da noch was brauchst, ich habe es zu Hause und kann mal reinsehen. Habe nur jetzt keine Zeit.
Zuletzt geändert von nordlicht286 am 21.02.2007, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
nordlicht286

#12

21.02.2007, 10:08

Baer70 hat geschrieben:Hi :-)

Ich hab hier ja schon öfter mal auf das RA-MICRO E-Schulungscenter verwiesen.

@narmora
Für Azubis gibt´s da nämlich ab Montag, 26.02.07 was interessantes:
10 Live-Veranstaltungen mit Dozenten aus dem Deubner-Verlag
zur Vorbereitung auf die Abschlußprüfung

Am 26.02. Rechnungswesen
am 27.02. Verfahrensrecht
:
:
weitere Termin gibt´s auf der HP

Die Seminare beginnen jeweils um 18:00 Uhr.

Gruß,
Jörg

Na, das ist doch Klasse. Hätten wir früher auch gern gehabt, gabs aber nicht.
StineP

#13

21.02.2007, 15:13

Zur Kammer noch mal:

Defitiniv ist es wichtig, dir das SCHRIFTLICH geben zu lassen. Ich hatte vor kurzem erst so eine blöde Situation mit der Kammer wegen dem Antrag auf Verkürzung. Da hatte ich auch angerufen und die nette Frau (also nett war sie wirklich ;) ) hat angefangen zu erzählen (aber in einem Tempo!!!) und ich mir das eben kurz notiert. Und irgendwie schien mir das beim Drüberfliegen unlogisch, also hab ich noch mal ganz doof nachgefragt und da hat sie mir was ganz anderes gesagt. Das war echt komisch. Und als ich dann meinte, sie habe ja eben noch gesagt ........ , da ist sie plötzlich nicht mehr so nett gewesen und hat energisch abgestritten, sowas behauptet zu haben. Also: immer schriftlich ;) Dann kann man denen das im Zweifelsfall (oder wo auch immer, wo es nötig ist) vorlegen. Beweise sind immer gut ;)
Gast

#14

22.02.2007, 21:09

also ich habe heute nochmal bei der Kammer angerufen und die Frau am Telefon hat mir versichert, dass ich trotzdem mitschreiben kann, weil ich ja die Zulassung zur Prüfung schon habe, es sei nur wichtig, dass ich nicht kündige sondern einen Aufhebungsvertrag mit der Kanzlei mache.
Und als ich dann wegen dem Berichtsheft nachgefragt hab, bzw. was ich da dann reinschreiben soll wenn ich die letzten Monate vor der Prüfung nicht mehr in der Kanzlei arbeite meinte sie das sei egal, hauptsache ich bringe es zur Prüfung mit....naja.
Aber ich lass mir das jetz doch am besten noch schriftlich bestätigen. Ich hab die Dame am Telefon zwar gefragt, ob sie sich wirklich sicher ist, weil ich Angst habe, dass dann die ganzen drei Jahre Ausbildung umsonst waren, aber sie meinte das das mit der Prüfung trotzdem gehen würde, weil ich ja wie gesagt die Zulassung schon habe. :roll:
Gast

#15

03.04.2007, 15:21

Hallo zusammen, ich bin´s noch mal. :wink:

Ich hab jetzt heute meinen Aufhebungsvertrag mit der Kanzlei gemacht. Ab morgen muss ich nicht mehr arbeiten. :D

Meine Rechtsanwältin war auch einverstanden damit. Sie wollte nur wissen, wieso ich jetzt "so plötzlich" aufhören will. Hab mir dann irgendeinen Grund einfallen lassen, kann ja schlecht sagen "weil Sie und Ihre Angestellten mich die letzten Monate so gemobbt haben" :twisted:

Naja. Jedenfalls kann ich jetzt auf jedenfall die Abschlussprüfung mitschreiben, weil ich die Zulassung ja schon habe. :) Meine Rechtsanwältin hat deswegen extra nochmal bei der RA-Kammer angerufen und die haben es ihr auch bestätigt.

Also an alle, die es überhaupt nicht mehr in ihrer Kanzlei aushalten und aufhören wollen, wartet bis ihr die Zulassung zur Prüfung habt und kündigt dann.

Die Rechtsanwaltskammer gibt diesbezüglich nur so ungenau oder gar keine Auskunft, weil sie nicht wollen, dass viele aus Faulheit, etc. kurz vor der Prüfung kündigen. Hat meine RAin jedenfalls zu mir gesagt, nachdem sie mit denen telefoniert hatte.

Ich wünsch euch noch eine schöne Woche. :)
lg,
Narmora
Janin

#16

03.04.2007, 15:25

Na dann viel Glück bei Deinen Prüfungen. Kannst Dich ja "stressfrei" darauf vorbereiten
Gast

#17

03.04.2007, 15:41

Danke :D
Ab jetzt werd ich lernen, lernen und nochmal lernen.
joy1980
Forenfachkraft
Beiträge: 245
Registriert: 02.01.2007, 16:26
Wohnort: Stolberg (Rheinland)

#18

03.04.2007, 15:46

Ich wünsche Dir auch viel Glück für die Prüfung.

Du hättest jedoch Deiner Chefin den wahren Grund für Deine Entscheidung mitteilen sollen.
Liebe Grüße :pcwink
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