Vorstellungsgespräch

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Lena
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#41

26.04.2006, 08:56

Kopf hoch!!!

Aber ich denke auch, dass du noch ein paar Tage aushalten solltest!

Das mit dem Arbeitsvertrag ist natürlich doof. Andererseits kenn ich viele Kollegen die gar keinen bekommen, sondern einfach eingestellt werden ohne Vertrag (ich war hier auch erst die 2. die einen Vertrag bekommen hat, alle 11 "alten" hatten noch nie einen) und auch in anderen Büros wo ich mich damals vorgestellt hatte war es häufig so, dass keine Verträge geschlossen wurden. So schlimm find ich es nicht, denn dann gelten nur die gesetzlichen Bestimmungen und es ist manchmal besser als das was manche Chefs einem so als Vertrag vorlegen...

Die ersten Tage sind gewiss immer schwer. Alles ist anders. Alles ist neu. Auch die Chefs müssen sich erst an jemand neues gewöhnen. Und umgekehrt natürlich auch! Mir ging es damals so, dass ich die ersten Tage alles mit dem alten Büro (da war ich 10 Jahre lang und hab da auch die Ausbildung gemacht) verglichen hab. Erst als ich das nicht mehr getan und über manche "Marotten" hier hinweggesehen hab hat es mir super gut gefallen.

Seit Januar haben wir zwei neue Kolleginnen. Beide haben letztes Jahr ausgelernt. Für die war es auch ne Umstellung hier zu arbeiten. Die waren erst mal völlig überfordert weil "alles" ganz anders gemacht wurde als in den Büros wo die gelernt haben. Okay, da muss man halt durch...

Aber Kopf hoch und einfach noch mal die Zähne bißchen zusammenbeißen... Das wird bestimmt!!!
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
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Annile
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#42

26.04.2006, 17:01

Ja ja.. die lieben Anwältinnen... Ich habe mir fest vorgenommen.. ich werde mich niemals mehr im Leben bei einer Anwältin bewerben! Da hab ich meine Anwälte tausend mal lieber.. die können nicht so kreischen, rumzicken und meckern..
Es Annile :hurra
Chrissy Feldy
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#43

27.04.2006, 12:32

Kopf hoch, Tine. Vielleicht wird es heute besser.
L.G. Chrissy
evelyn m.
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#44

27.04.2006, 13:33

hi tine,

ich wünsch dir sehr, dass dein erster tag ausnahmezustand war.

wegen des vertrages ist es so ne sache, so lange du den nicht schriftlich hast, gelten erst mal die mündlichen vereinbarungen. ich bin beispielsweise seit 20 jahren in der gleichen kanzlei und hab bis heute keinen vertrag. das ist aber auch eine gefühlssache, bei den zwei kanzleien, wo ich vorher gearbeitet habe, hätte ich auch nicht lange zeit ausgehalten und meinem ausbilder bin ich sofort nach der prüfung davon gelaufen. die "chemie" sollte schon stimmen.

einen monat würde ich aber schon durchziehen, und wenn es dann wirklich nichts bringt...

natürlich, wenn du noch andere stellen hast, wo du gleich anfangen kannst, mach es. ansonsten ist es schon so: jeder hat mal einen oder auch mehrere schlechte tage, und jeder sollte die chance bekommen, das auch wieder gut zu machen.

ich wünsche dir jedenfalls viel glück!
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Tine
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#45

01.05.2006, 13:05

@all,

ich :thx Euch allen sehr für die netten und aufmunternden Zeilen!

Am nächsten Tag bekam ich dann den schriftlichen Vertrag und eine "Standpauke" von der Anwältin bezgl. meines Verhaltens mit dem Einfordern des schriftlichen Vertrages. Es hat mich dann doch gewundert, das sie den mündlichen Vertrag mit mir nicht aufgelöst hat, nach der Standpauke. Wer will schon was mit Leuten zu tun haben, die gleich am ersten Arbeitstag mehrfach nach dem Arbeitsvertrag schreien, denke ich mir. Im Nachhinein muß ich aber sagen, kann ich mich in ihre Lage gut hineinversetzen. Ich denke, mich würde ich es auch nerven, wenn mein Arbeitnehmer gleich am ersten Arbeitstag dem schriftlichen Vertrag "hinterherrennt".

Jedenfalls habe ich die erste Arbeitswoche gut überstanden. Mal sehen, wie es weiter geht. Jedenfalls ist die Anwältin ziemlich oft launisch, daran muß ich mich erst gewöhnen, weil ich es doch sehr persönlich nehme, gerade nach dem ersten Arbeitstag.

Trotz allen Anfangsschwierigkeiten freue mich wieder Arbeit zu haben. :)

Wie ist es bei Euch mit einem Stellenwechsel gewesen? Habt Ihr Euch schnell eingefunden. Ich habe den Eindruck, ich bin noch sehr langsam, gerade weil dort Kapitalanlegerrecht Schwerpunkt der Tätigkeit ist und ich von diesem Rechtsgebiet nur :bahnhof verstehe.
LG Tine
Chrissy Feldy
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#46

01.05.2006, 15:11

Wenn ich so meinen Wechsel vom Zivildezernat ins Insolvenzrecht betrachte, dann war dieser Wechsel auch nicht einfach. Aber irgendwann hab ich es gemeistert. Du schaffst das also auch. :wink:
L.G. Chrissy
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wifey
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#47

01.05.2006, 18:26

Tine hat geschrieben:@all,

Am nächsten Tag bekam ich dann den schriftlichen Vertrag und eine "Standpauke" von der Anwältin bezgl. meines Verhaltens mit dem Einfordern des schriftlichen Vertrages.
...
Im Nachhinein muß ich aber sagen, kann ich mich in ihre Lage gut hineinversetzen. Ich denke, mich würde ich es auch nerven, wenn mein Arbeitnehmer gleich am ersten Arbeitstag dem schriftlichen Vertrag "hinterherrennt".
Na also, dann hat das mit dem Vertrag ja doch noch geklappt. Die Standpauke hätten die sich meiner Meinung nach aber sparen können. Ich finde es einfach nur peinlich, wenn am Tag vorher gesagt wurde, "den Vertrag gib's morgen" und am nächsten Tag nix da ist. :sorry da habe ich jetzt kein Verständnis für. Dann hätte Dir jemand sofort an Deinem 1. Arbeitstag sagen müssen, dass das mit dem Vertrag erst mal nix wird, man sich aber bemüht, ihn bis zum x.ten Arbeitstag "nachzuliefern" - Das wäre meiner Meinung nach der richtige Weg gewesen.

Persönlich nehmen darfst Du erst mal gar nix. Ich hatte meistens solche Chefs, die an irgendjemandem die schlechte Laune auslassen mußten. Na ja, wer denen als erstes über'n Weg lief, war geliefert. Ist zwar :( aber wohl nicht zu ändern.

An die Launen der Anwältin wirst Du Dich bestimmt schnell gewöhnen. :daumen
Viele Grüße

ich
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Tine
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#48

24.05.2006, 21:26

Hallöchen,

so, jetzt wo es mir auf Arbeit Spaß macht, habe ich heute die Kündigung erhalten, klasse dachte ich mir. Ab 1.6. bin ich also mal wieder arbeitslos.

Begründung: Ich schreibe zu langsam usw.....

Es ist zum :uebel :cry:
LG Tine
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happykitcat
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#49

25.05.2006, 09:52

Hi Tine,

was für eine Kündigungsfrist hast du denn während der Probezeit, denn m. E. müssten es laut Gesetz zwei Wochen sein und nicht eine Woche.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Andreas

#50

25.05.2006, 10:35

Richtig, Katja. Gem. § 622 Abs. 3 BGB :
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Es ist doch wirklich ein Zustand... ganz ehrlich:

Ich glaube nicht, daß du, Tine, mit 32 Jahren (und ganz sicher einigen Jahren Berufserfahrung im Büro) nicht mal tippen kannst. Hört sich für mich spontan nach Ausrede des Arbeitgebers an...
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