Urteilsberichtigung

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woaini
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#1

03.09.2010, 14:08

Halli hallo,

das ist mein erster richtiger Beitrag hier. Mal schauen ob ich das hinbekomme :D .

Also, wir haben ein Verfahren, bei dem unsere Mandantschaft von Rechtsanwälte X, Y & Partner (vertr. durch RA ZZZ) verklagt wurde. Verfahren ist beendet, wir haben zu 100 % gewonnen. Im Urteil steht jedoch im Rubrum jetzt als Kläger RA ZZZ und als Prozessbevollmächtigte die Rechtsanwälte X, Y & Partner. Das kann so ja irgendwie nicht stimmen.

Nun wollten wir Urteilsberichtigung beantragen. Wie muss die Bezeichnung von den Anwälten nun korrekt heißen, damit notfalls aus dem Urteil vollstreckt werden kann? :?: Die Rechtsanwälte sind ne Partnergesellschaft.

Kann mir jm. helfen? :wink:
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Michael1974
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#2

03.09.2010, 14:17

Hey woaini,
wie ist der Sachverhalt genau? Kläger waren die RAe X, Y & Partner und in dem Klageverfahren wurden diese durch RA ZZZ vertreten? Wenn sich das Gericht einfach nur verschrieben hat, kann formlos die Berichtigung des Rubrums gemäß § 319 ZPO beantragt werden...

LG, Michael
woaini
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#3

03.09.2010, 14:30

genau, Kläger waren RAe X, Y & Partner, vertr. durch RA ZZZ. Im Urteilsrubrum war es genau gegensätzlich.

Berichtigen kann man vielleicht auch so. Aber wenn wir vollstrecken müssten, würde das überhaupt gehen, wenn Vollstreckungsschuldner die Rechtsanwälte X, Y & Partner sind? Müsste man da nicht alle Partner aufzählen?
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Adora Belle
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#4

03.09.2010, 14:35

Wenn Euer Mandant verklagt wurde und 100% obsiegt hat, dann wurde die Klage abgewiesen. Was genau willst Du dann aus dem Urteil vollstrecken? (Berichtigungsantrag ist natürlich ohne weiteres möglich.)
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Michael1974
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#5

03.09.2010, 14:38

Ja normal schon. Wie sieht denn der Tenor aus? Wurden die RAe X, Y & Z als Gesamtschuldner verurteilt, an Euren Mandanten einen Betrag x zu zahlen???
Normal müssten alle Kläger mit vollem Vor- und Nachnamen aufgeführt werden.
Wie genau haben die Anwälte, die Euren Mandanten denn verklagt haben, sich in der Klageschrift bezeichnet? Haben die evtl. eine Gesellschaftsform, z.B. GmbH oder GbR?
woaini
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#6

03.09.2010, 15:16

Ja, Klage wurde abgewiesen, Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ich dachte nur, falls die Gegenseite diese ausgeruteilte Forderung nicht zahlt und wir Zwangsvollstreckung einleiten müssten.

In der Klageschrift haben die sich wirklich so bezeichnet: Rechtsanwälte X, Y & Partner, vertreten durch Herrn RA ZZZ, Anschrift, PLZ, Ort.

Die Anwälte sind eine Partnergesellschaft.
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#7

03.09.2010, 15:18

Welche Forderung wurde denn tituliert? Verstehe ich nicht.
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Adora Belle
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#8

03.09.2010, 15:19

Ich glaub, das hat die @TE auch falsch verstanden. Es gibt doch gar keine titulierte Forderung. Du brauchst das richtige Rubrum dann nur für den KFB.
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misspinky1984
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#9

03.09.2010, 15:19

Ich kann Adora Belle nur zustimmen: wenn Euer Mdt. verklagt wurde, lautet der Urteilstenor doch wohl eher auf "Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens." Von welcher ausgeurteilten Forderung sprichst Du?? Oder habt ihr Widerklage erhoben?? Meinst Du ansonsten den zu erwartenden Kostenfestsetzungsbeschluss??
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Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
woaini
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#10

06.09.2010, 08:12

Ja, kann sein, dass ich da was verwechselt habe. Auf jeden Fall steht da: Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Widerklage wurde nicht erhoben.
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