Vertragsverlängerung, nachträgliche Geschäftsunfähigkeit

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rosa

#1

02.09.2010, 16:50

ich hab schon bisschen gegooglet aber leider nix gefunden.

ich hab ne Akte auf dem Tisch, unser Mandant ist demenzkrank (geschäftsunfähig) und hat eine Betreuerin. Die Betreuerin wollte jetzt den Handyvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Anbieter sagt „nee is nich, erst zum normalen Vertragsende“. Jetzt mandatiert uns die Betreuerin, durchzusetzen, dass er da SOFORT raus kommt. Klar wäre es, wenn er als Geschäftsunfähiger damals den Vertrag abgeschlossen hat, das war aber nich so, damals konnte er noch. Also ist es hier eine nachträglich eingetretene Geschäftsunfähigkeit während der sich auch der Vertrag verlängert hat. Wie verhält es sich denn bei einer stillschweigenden Vertragsverlängerung bei inzwischen eingetretener Geschäftsunfähigkeit? Kann ich da irgendwo ansetzen und anfechten? Gibt es denn auch zusätzlich noch Sonderkündigungsrechte bei Betreuern? DANKE
Jupp03/11

#3

03.09.2010, 09:02

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es denn aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
rosa

#4

03.09.2010, 11:40

AGB liegen nicht vor, da der Demenzkranke sich nicht erinnert, wo er den Vertrag hingelegt hat und da wir nicht wissen,welche Tarifsart gewählt wurde wissen wir nich, was die AGBs dazu sagen

Gibt das Gesetz hier keine klare Weisung wie sich die Sache bei nachträglicher Geschäftsunfähigkeit verhält?
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Konsumkind
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#5

03.09.2010, 21:36

Immi hat geschrieben:AGB liegen nicht vor, da der Demenzkranke sich nicht erinnert, wo er den Vertrag hingelegt hat und da wir nicht wissen,welche Tarifsart gewählt wurde wissen wir nich, was die AGBs dazu sagen
Das solltest du doch beim Anbieter erfragen können und dementsprechend darum bitten, dass sie einem die AGBs zuschicken..
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rosa

#6

04.09.2010, 13:31

mir ging es hier eigentlich nich unbedingt um AGB Bestimmungen, denn die dürfen im Zweifel auch Gesetze nicht außer Kraft setzen, deshalb hätte ich nur gerne gewusst, wie es mit stillschweigender Vertragsverlängerung bei nachträglicher Geschäftsunfähigkeit aussieht und zum anderen ob ein Betreuer andere Kündigungsrechte hat....
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