Widerspruchsfrist

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dina_schnettler

#1

31.08.2010, 12:47

Hallöchen,

kurze Frage mal eben:

Mein Chef ist im Urlaub, hat mir per E-Mail ein Schreiben einer Behörde geschickt. Es ist ein Versetzungsbescheid. Nun hat er dazu verfügt, ich solle eine Widerspruchsfrist eintragen. Rechtsbehelfsbelehrung steht nicht dabei. Bescheid (Schreiben) ist vom 10.08.2010.

Kann mir jemand sagen wie die Widerspruchsfrist ist. Irgendwie steh ich heute mal wieder voll auf dem Schlauch. :shock:

Danke im Voraus..... :thx
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romex
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#2

31.08.2010, 12:53

Ich hab keine Ahnung, aber maßgeblich für das Notieren der Frist ist nicht das:
Bescheid (Schreiben) ist vom 10.08.2010.
, sondern wann es ihm zugestellt wurde.
Liebe Grüße,
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dina_schnettler

#3

31.08.2010, 12:56

Ich weiß, aber ich weiß nicht wann sie den Bescheid bekommen hat und mehr Infos habe ich nicht, daher gehe ich doch am Besten von dem Datum des Schreibens aus.... mmmhhh.... :?:
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misspinky1984
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#4

31.08.2010, 13:09

Kannst Du nicht bei der Mdt. nachfragen, wann ihr der Bescheid zugestellt wurde. Ansonsten ruf bei der Behörde an und lass Dir das Zustelldatum durchgeben. Um was für einen Bescheid handelt es sich denn genau??
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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romex
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#5

31.08.2010, 14:39

Da Du vermutlich KEIN Hellseher bist, frag doch Deinen Chef einfach!! Er hat Dir das per E-Mail zukommen lassen, also schreibst Du ihm eine E-Mail zurück und bittest ihn, Dir mitzuteilen, wann das zugestellt wurde und er soll Dir bitte sagen, welche Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung steht.

Klar könnte man das Datum des Bescheids nehmen... aber wie Du schon sagst ist Dein Chef ja derzeit im Urlaub. Da können ein, zwei Tage mehr schon Gold wert sein!
Liebe Grüße,
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dina_schnettler

#6

31.08.2010, 15:45

Man muss wohl auch mal zugeben, dass man nicht allwissend ist :lol:

Habe ihm eine Mail geschickt. Mal schauen was zurückkommt.

Danke trotzdem für die Antworten :thx
Sam29

#7

31.08.2010, 19:06

In einem rechtmäßg ergangenen Bescheid gehört eine Rechtsbehelfsbelehrung. Sofern diese fehlt, gilt Als Widerspruchsfrist eine Frist von einem Jahr!
pausenbrot

#8

31.08.2010, 20:49

Also ich finde auch, dass in einem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein muss. Ich habe bisher noch keinen Bescheid gehabt, in dem das nicht stand.

Wenn ich mir nicht sicher bin mit der Zustellung, dann nehme ich immer einen Tag mehr als das Datum des Schreibens. Also wenn das Schreiben das Datum 10.08. hat, berechne ich die Frist ab 11.08. Dann kann nichts schief gehen.

Ich kenne das ja auch von meinem Chef, wenn man ihn dann fragt, wann die Mandantin das Schreiben erhalten hat, dann wird er meist grummelig, weil er es nicht weiß und keine Lust hat, sich zu kümmern.

Viel Erfolg:)
Sam29

#9

01.09.2010, 12:08

@dina_schnettler was hat Dein Chef gesagt?
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