Vollstreckungsbescheid

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Nashy
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#1

25.08.2010, 10:41

Hi ihr lieben habe mal ne frage... undzwar bin ich ganz neu und bräuchte eure hilfe ich muss ein Vollstreckungsantrag machen und ich habe keine ahnung wie das funktionieren soll!!! mein chef hat mir nur den vollstreckungbescheid in die hand gedrückt und zu mir gesagt ich soll es machen... nur weiss ich nicht wie.... könnte mir jemand da vllt behilflich sein? :oops: :oops: :roll:
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misspinky1984
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#2

25.08.2010, 10:43

Du sollst sicherlich einen Kombiauftrag losjagen (Sachpfändung + eV-Abnahme).
Arbeitet ihr mit einem Anwaltsprogramm??
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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misspinky1984
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#3

25.08.2010, 10:46

Sachpfändungsauftrag
Antrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung



Gläubigerin:
....
vertr. d. RA ....
Konto: ...


Schuldner:
....


Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit bitte ich, die Zwangsvollstreckung wegen nachstehender Forderung zuzüglich Zinsen und Kosten durchzuführen. Erforderlichenfalls soll der Titel zugestellt werden.

Es wird gebeten, die Taschenpfändung und die Ermittlung der Arbeitsstelle zu versuchen, ein vollständiges Pfändungsprotokoll zu übersenden und eingezogene Beträge hierher zu über-weisen. Zudem wird um die Befragung gemäß § 806 a ZPO gebeten.

Im Falle der fruchtlosen Vollstreckung oder wenn die Voraussetzungen des § 807 I Nr. 3 und 4 ZPO vorliegen, erteile ich hiermit den Auftrag,

das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
gemäß §§ 807, 900 II ZPO


durchzuführen.

Soweit die Schuldner in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO abgegeben haben, erkläre ich vorstehenden Auftrag für erledigt. In diesem Fall bitte ich um Übersendung von Abschriften des Terminsprotokolles und des Vermögensver-zeichnisses jener Versicherung sowie um Rückgabe der Vollstreckungsunterlagen.

Falls die Schuldner nicht erscheinen oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigern, wird schon jetzt

Haftbefehl
gemäß § 901 ZPO


beantragt.

Mit einer eventuellen Ratentilgung nach fruchtloser Pfändung im Rahmen des § 806b ZPO bin ich nicht einverstanden.

Ich bitte, mir umgehend nach dem Termin die Protokolle und Vermögensverzeichnisse oder die Haftbefehle zu übersenden.

Ein aktuelles Forderungskonto sowie die Vollstreckungsunterlagen sind beigefügt.

...
Rechtsanwalt


Dann erstellst Du noch das Forderungskonto und raus damit
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#4

25.08.2010, 10:54

ja ich arbeite mit einem ra programm ....:-) die vorlage habe ich ja nur ich weiss nicht wie ich es berechnen soll
hier habe diese tabellen in meiner vorlage:


Hauptforderung EUR 0,00
12 % Verzugszinsen lt. Anwaltsvergleich EUR 0,00
Vorgerichtliche Kosten Gläubiger EUR 0,00
Vorgerichtliche Kosten Behörde EUR 0,00
Vorgerichtliche Kosten Anwalt (s. Anwaltsvergleich) EUR 0,00
Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens 0,00
Anwalt EUR 0,00
Gericht EUR 0,00
4% Zinsen d. Kosten d. gerichtlichen MV EUR 0,00
Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen 0,00
Gericht bzw. Gerichtsvollzieher EUR 0,00
Geleistete Zahlungen EUR 0,00
Restforderung EUR 0,00



...
Gebühr gem. Nr. 3309 RVG EUR 0,00
Auslagen gem. Nr. 7002 RVG EUR 0,00
0 Kopien gem. Nr. 7000 RVG EUR 0,00
Mehrwertsteuer 16,00 % EUR 0,00
Kosten insgesamt EUR 0,00
Gesamtforderung EUR 0,00

....
Gebühr gem. Nr. 3309 RVG EUR 0,00
Auslagen Pauschal gem. Nr. 7002 RVG EUR 0,00
Mehrwertsteuer 16,00 % EUR 0,00
Kosten des Prozessbevollmächtigten insgesamt EUR 0,00
Gesamtforderung im Falle der Abnahme der e. V. EUR 0,00



meine frage wie entnehme ich die daten von dem vk- bescheid und berechne das?
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misspinky1984
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#5

25.08.2010, 10:56

Bist Du ganz allein in dem Büro?? Hat Dir noch niemand gezeigt, wie man ein FoKo erstellt??
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#6

25.08.2010, 11:00

jepp bin alleine... er möchte das ich es alleine schaffe.... später wird er mir es erklären... aber will dann nicht dort dumm da stehen....
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#7

25.08.2010, 11:01

Übrigens dürfte Deine Aufstellung veraltet sein :roll:
Mittlerweile sind wir bei 19 % MwSt und idR bei Verzugszinsen von 5 %-punkten über dem Basiszinssatz

Was steht denn in Deinem Vollstreckungsbescheid??
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#8

25.08.2010, 11:06

Hauptforderung EUR 0,00 schau mal im VB unter HF
12 % Verzugszinsen lt. Anwaltsvergleich EUR 0,00 entfällt hier m.E.
Vorgerichtliche Kosten Gläubiger EUR 0,00 habt ihr vorgerichtliche Kosten gehabt, die nicht im VB berücksichtigt wurden? wenn ja, dann hier rein
Vorgerichtliche Kosten Behörde EUR 0,00 siehe oben
Vorgerichtliche Kosten Anwalt (s. Anwaltsvergleich) EUR 0,00 siehe oben
Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens 0,00 siehe VB, Kosten eintragen
Anwalt EUR 0,00
Gericht EUR 0,00
4% Zinsen d. Kosten d. gerichtlichen MV EUR 0,00 siehe VB, Zinsen ausrechnen
Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen 0,00 sind welche entstanden??
Gericht bzw. Gerichtsvollzieher EUR 0,00 sind welche entstanden
Geleistete Zahlungen EUR 0,00 wenn Zahlungen erfolgt sind, bitte hier vermerken
Restforderung EUR 0,00 alle Posten zusammenrechnen

...
Gebühr gem. Nr. 3309 RVG EUR 0,00 Gebühr errechnet sich aus der Gesamtforderung, siehe oben Restforderung
Auslagen gem. Nr. 7002 RVG EUR 0,00
0 Kopien gem. Nr. 7000 RVG EUR 0,00
Mehrwertsteuer 16,00 % EUR 0,00
Kosten insgesamt EUR 0,00
Gesamtforderung EUR 0,00

....
Gebühr gem. Nr. 3309 RVG EUR 0,00 Gebühr für eV = berechnet sich aus Gesamtforderung oben + Kosten für Sachpfändungsauftrag
Auslagen Pauschal gem. Nr. 7002 RVG EUR 0,00
Mehrwertsteuer 16,00 % EUR 0,00
Kosten des Prozessbevollmächtigten insgesamt EUR 0,00
Gesamtforderung im Falle der Abnahme der e. V. EUR 0,00
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Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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#9

25.08.2010, 11:06

ja ich weiss... das habe ich auch schon bemerkt hmm soll ich den kompletten vk hier rein stellen?
gkutes

#10

25.08.2010, 11:08

das programm erstellt das foko ja quasi alleine - da brauchst du gar nichts ausrechnen.
musst halt die hauptforderung ins programm hacken. wie das jetzt bei deinem programm geht, kann dir hier schlecht jemand sagen - man weiß ja nicht mal welches programm!!???

PS-bitte vervollständige dein profil
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