PfüB gegen Schuldner in Liechtenstein

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AnFi
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#1

20.08.2010, 12:50

Hallo alle,

ich soll einen Pfüb gegen einen Schuldner in Liechtenstein machen. Nun steh ich wien Ochs vorm Berg - wo muss ich den einreichen?

Vielen Dank und
VG
AnFi
Liebe Grüße
AnFi
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AnFi
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#2

20.08.2010, 13:34

Ich bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Was meint ihr?


§ 828
Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
(2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann.

§ 23
Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands

Für Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen derselben oder der mit der Klage in Anspruch genommene Gegenstand befindet. Bei Forderungen gilt als der Ort, wo das Vermögen sich befindet, der Wohnsitz des Schuldners und, wenn für die Forderungen eine Sache zur Sicherheit haftet, auch der Ort, wo die Sache sich befindet.

Demnach ist m.E. Gerichtsstand für den PfüB der Ort des Drittschuldners

Oder?
Liebe Grüße
AnFi
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