Pfändung zurücknehmen

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Neuling

#1

10.08.2010, 09:29

Ich soll eine eingeleitete Pfändungsmaßnahme zurücknehmen.

Schreibe ich einfach nehme ich die ... zurück oder bitte ich die ... als gegenstandslos zu betrachten?
Es handelt sich um einen Pfüb. Ich habe Angst wenn ich was falsches schreibe Kosten entstehen.
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Liesel
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#2

10.08.2010, 09:30

Schreibe doch einfach, ..... wird die Pfändung für erledigt erklärt.
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skugga
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#3

10.08.2010, 09:35

Öhm... entstehen die 15,00 € GK für den PfÜB nicht eh schon mit Antragstellung? Zurücknehmen würde ich gegenüber dem Gericht, und evtl. auch dort anrufen, damit das Ding nicht am End noch in die Zustellung geht und weitere Kosten und Wirbel beim Drittschuldner verursacht.
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Pepsi
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#4

10.08.2010, 09:51

die Frage ist doch, ob der PfÜB überhaupt schon zugestellt wurde, das hat sie nicht geschrieben
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#5

10.08.2010, 10:04

Pepsi hat geschrieben:die Frage ist doch, ob der PfÜB überhaupt schon zugestellt wurde, das hat sie nicht geschrieben
Deshalb sag ich ja, sie soll bei Gericht anrufen, damit eben nicht auch noch zugestellt wird...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Andreas

#6

10.08.2010, 10:13

Gut wäre es, zu wissen, wie denn der tatsächliche aktuelle Stand der Pfändungsmaßnahme ist.

Sind denn die PfÜBs schon an Drittschuldner und Schuldner zugestellt ?

Oder wurde gerade erst der Antrag auf Erlaß eines PfÜB bei Gericht eingereicht ?

Davon hängt ja ab, was man tun sollte.
Andreas

#7

10.08.2010, 10:13

Hoppla, zu lange gewartet mit dem Absenden :wink:
Neuling

#8

10.08.2010, 11:06

Noch nichts gezahlt.
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#9

10.08.2010, 11:11

Neuling hat geschrieben:Noch nichts gezahlt.
Um Zahlung ging es bei unseren Fragen aber doch gar nicht, sondern um das Stadium, in dem sich die Pfändung befindet. Wurde der PfüB bisher nur beantragt? Wurde er bereits zustellt?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Neuling

#10

10.08.2010, 13:41

So, habe mir die Akte geholt. Dort ist ein Schreiben mit dem es noch Beanstandungen zu beheben gab. darauf ist nie geantwortet worden und somit die 15,00 EUR nicht bezahlt. Außerdem steht da, dass, wenn Beanstadungen nicht innerhalb der Frist behoben werden, der Antrag als zurückgenommen gilt.

Da muss ich doch nichts machen oder?
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