KfA: Geschäftsgebühr im Antrag?

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Sputnik85
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#1

04.08.2010, 15:44

Hallo,

ich bin meist stille Leserin, weil ich als Neuling doch oft nachschauen muss.

Nun also hier mal meine Frage:

Wir haben für unseren Mandanten einen Mahnbescheid erstellt. Hauptforderung waren 2000 Euro. Im Antrag haben wir auch die Gebühr für unsere außergerichtliche Tätigkeit reingenommen.

Die Angelegenheit ging vor das Amtsgericht und wurde nun zu unseren Gunsten entschieden. "Der Beklagte hat die Kosten zu tragen". Termin war auch.

Mein Chef bittet mich darum, den Kostenfestsetzungsantrag zu stellen. Ich habe davon leider kaum einen Plan.

Würde denn nun mein Antrag so aussehen:

Gegenstandswert: 2000 Euro

1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
PTP
Umsatzsteuer
Ergebnis

oder

1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
PTP
Umsatzsteuer
Ergebnis

?

Oder irgendwas anderes und ich mach es total falsch?

Freue mich auf eine oder mehrere Antworten.

Gruß
Sputnik
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Kasimir1603
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#2

04.08.2010, 15:47

Geschäftsgebühr hat nix im KFA zu suchen! Niemals!

In welcher Höhe habt ihr die GG im Mahnbescheid geltend gemacht?

Wenn in voller Höhe dann hälftig anrechnen im KFA. Wenn nur halbe GG geltend gemacht wurde, keine Anrechnung im KFA.
Ciao Kasi

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Lola85
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#3

04.08.2010, 15:48

Hallo Sputnik85,

ich denke, du solltest die Mahnverfahrensgebühr 3305 1,0 mit ansetzen, dann 3100 Verf.G. (dann die Anrechnung von 1,0; es bleibt lediglich die 20 € PTP übrig), dann die 1,3 und 1,2 + Gerichtskosten
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Sputnik85
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#4

04.08.2010, 15:59

Hallo noch mal.


Also:

Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr. 3305 VV RVG 1,0
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert 2000 € 1,0
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG

Richtig?
Und warum nicht zweimal die PTP? Sind doch im Prinzip zwei Verfahren?

Gruß
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gkutes

#5

04.08.2010, 16:04

zwei mal PTE. das siehst du schon richtig

die Frage nach der GG hast du noch nicht beantwortet. Wurde GG voll tituliert? Dann muss die Hälfte angerechnet werden.
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#6

04.08.2010, 16:08

Hmm, gkutes, in meinem Beschluss steht gar nichts tituliert hinsichtlich der GG. Es steht wirklich nur "Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen." ... oh ich seh grade. Da ist vorher der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt worden.
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#7

04.08.2010, 16:10

ja, in der Kostenentscheidung steht das auch nicht drin :D
ok - Hauptsache ist erledigt. Wurde denn die GG von der Gegenseite bezahlt?
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#8

04.08.2010, 16:13

nein :(

bleibt denn meine bisherige Rechnung trotzdem so?
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#9

04.08.2010, 16:16

wieso trotzdem? Gerade deswegen bleibt sie so :lol:

PS: Erledigterklärung ist nicht "zu euren Gunsten entschieden"
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#10

04.08.2010, 16:20

Ja, wie gesagt, hab ich jetzt beim Durchblättern gesehen. :oops: ich hab halt andere Qualitäten ;)
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