KfA: Geschäftsgebühr im Antrag?
- Sputnik85
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Danke für die Hilfe
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
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Also...
Mahnbescheidsgebühr kann komplett vergessen werden, da diese auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet wird.
GW 2000
1,3 Verfahrensgeb. Nr. 3100
abzgl. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104
PTE
PTE (vom MB)
USt
Mahnbescheidsgebühr kann komplett vergessen werden, da diese auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet wird.
GW 2000
1,3 Verfahrensgeb. Nr. 3100
abzgl. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104
PTE
PTE (vom MB)
USt
ja, zwei mal PTE hat verenairgendwelchezahlen ja auch angegeben.
für die übersichtlichkeit sollte die mb-gebühr immer mit angegeben werden. so vergisst man die PTE dann auch nicht
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- Liesel
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@Verena: Keine Anrechnung der hälftigen GG, da die GG weder tituliert noch gezahlt wurde.
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(UNHEILIG)
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@Liesel: Auf die Zahlung kommt es aber nicht. Sie wurde in Ansatz gebracht, das reicht aus (leider)
- Liesel
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@Verena:
§ 15a Anrechnung einer Gebühr
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
(2) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.
Nachdem vorliegend - wie Sputnik geschrieben hat - die GG weder tituliert noch durch die Gegenseite beglichen wurde, muß auch keine Anrechnung erfolgen.
§ 15a Anrechnung einer Gebühr
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
(2) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.
Nachdem vorliegend - wie Sputnik geschrieben hat - die GG weder tituliert noch durch die Gegenseite beglichen wurde, muß auch keine Anrechnung erfolgen.
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