gutachten

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marlienchen83
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#1

09.02.2007, 15:36

hallo ihr lieben
hab da mal schnell ne frage
wir sollen bis morgen für die schule ein gutachten über ersatzlieferung eines spielzeugautos schreiben dessen "funktionen nicht funktionieren" das auto spricht nicht oder so :roll: ,
hab aber leider überhaupt keine ahnung mehr wie man das macht womit man anfängt zu prüfen usw...
kennt jemand von euch vielleicht eine internetseite auf der man sich soetwas mal als beispiel anschauen kann?
lg
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schneeflocke
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#2

09.02.2007, 17:55

Hallo marlienchen,

gerne würde ich Dir helfen. Ich stolpere nur über das Wort "Gutachten".

Nicht etwa, weil ich nicht weiß, was ein Gutachten ist. Ich frage mich bloß, warum ihr als Berufsschüler ein Gutachten schreiben müßt. Sind solche Aufgabenstellungen heute üblich?


Ich könnte einen Brief schreiben, einen Schriftsatz, um das nicht funktionierende Auto zu reklamieren. Aber ein Gutachten?

Ein Gutachten (bei Autos z.B.) fängt damit an, dass man das Modell beschreibt. Was für ein Auto habe ich, Fahrgestellt-Nr. PS Zahl, Farbe usw.

Dann wird aufgeführt was defekt und kaputt ist, also ausgetauscht werden müßte unter Hinzuziehung der Preise........Die voraussichtliche Dauer der Reparatur wird erwähnt....... der Rechnung für das Erstellen des Gutachtens ist nicht zu vergessen........ Fotos werden beigefügt.....

....... und dann...... ja dann bin ich mit meinem Latein am Ende.

Meinst Du sowas? :?: :?: :?: :?:

Schneeflocke
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Jennifer
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#3

09.02.2007, 19:06

Mir kommt die Aufgabenstellung auch seltsam vor... Also wir mussten vor 3 Jahren noch keine "Gutachten" schreiben wie sie Schneeflocke sagt... das ist doch eher Sachverständigensache...

Aber wenn du uns das genauer erklärst, können wir dir vielleicht doch weiterhelfen.
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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marlienchen83
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#4

11.02.2007, 14:07

hallo
ich glaub ich hab mich wohl nen bißchen ungenau ausgedrückt.
wir in der schule nennen das gutachten und zwar wird das wohl so aufgebaut: fragesatz - obersatz - untersatz - ergebnis
bei dem beispiel oben mit dem feuerwehrauto war der fall so das dass auto laut herstellerbeschreibung wohl mehrere sätze sprechen kann und irgendwie leuchtet.k hat dann das auto zuhause ausgepackt und es funktionierte aber nicht.der verkäufer meinte dann er würde es reparieren es neu zu bestellen wäre zu teuer und er müsste für die kosten aufkommen. k. wollte aber ein neues auto. wir sollten dann klären ob k anspruch auf ersatzlieferung hat.gutachten fangen glaub ich immer so an:
fraglich ist ob ....
und dann muss das alles geprüft werden nach §§, laut SV usw....
irgendwie krieg ich das aber nicht hin...
:(
hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen....
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wifey
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#5

11.02.2007, 16:22

Also möchtest Du so was haben wie: Der Kunde kann kein neues Auto verlangen, da er dem Verkäufer erst die Möglichkeit der Nachbesserung geben muss. So, und da ich mich mit den §§ gar nicht auskenne, kann ich Dir momentan keine dazu nennen.
Aber schau mal in der Idiotenrennstrecke im SChönfelder nach Wandlung / Minderung / Umtausch ...
Viele Grüße

ich
MrBoogie
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#6

11.02.2007, 20:15

find das erst mal interessant, was heutzutage alles von einem azubi verlangt wird. bei uns gabs sowas net. wir mussten zwar auch fälle prüfen, aber ein "gutachten" mussten wir nie schreiben. ich kenne solche gutachten von meinem schatz, die studiert allerdings rechtspflegerin. da isses gang und gebe "gutachten" zu schreiben.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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Sandra S.
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#7

11.02.2007, 22:01

marlienchen83 hat geschrieben:hallo
ich glaub ich hab mich wohl nen bißchen ungenau ausgedrückt.
wir in der schule nennen das gutachten und zwar wird das wohl so aufgebaut: fragesatz - obersatz - untersatz - ergebnis
bei dem beispiel oben mit dem feuerwehrauto war der fall so das dass auto laut herstellerbeschreibung wohl mehrere sätze sprechen kann und irgendwie leuchtet.k hat dann das auto zuhause ausgepackt und es funktionierte aber nicht.der verkäufer meinte dann er würde es reparieren es neu zu bestellen wäre zu teuer und er müsste für die kosten aufkommen. k. wollte aber ein neues auto. wir sollten dann klären ob k anspruch auf ersatzlieferung hat.gutachten fangen glaub ich immer so an:
fraglich ist ob ....
und dann muss das alles geprüft werden nach §§, laut SV usw....
irgendwie krieg ich das aber nicht hin...
:(
hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen....
Is ja Wahnsinn, was mittlerweile in der Ausbildung verlangt wird! :shock:
Wir hatten die Gutachten im Rechtsfachwirt-Kurs, davor hab ich davon noch nie was gehört...

Uns wurde das so beigebracht, dass wir uns immer fragen sollen:

Wer will was von wem woraus?

Also in deinem Fall: Käufer will von Verkäufer die Lieferung einer mangelfreien Sache aus §§ 437 Nr. 1 , 439 i.V.m. 433, 434 BGB.

Dann prüfst du, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, also:
1. Liegt überhaupt Kaufvertrag vor?
2. Ist Pflicht aus Kaufvertrag verletzt? Pflichtverletzung ist hier, dass dem Käufer die Sache nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln verschafft wurde (§ 433 BGB)
3. Welcher Mangel liegt vor? (§ 434 BGB)
4. Welche Rechte hat der Käufer? (§ 437 BGB)
5. Kann Käufer Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen? (§ 439 BGB)
Dabei würde ich dann noch auf § 439 Abs. 3 BGB eingehen (Käufer hat zwar Wahl zwischen Reparatur oder neuem Gerät, aber Verkäufer kann gewählte Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigern).
6. Ergebnis

Hoffe, konnte dir etwas weiterhelfen.
Liebe Grüße
von Sandra
MrBoogie
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#8

11.02.2007, 23:00

man wenn ich immer so viele § lese, wird mir ganz schlecht. ich hab die net im kopf. müsste auch erst nachlesen. auf arbeit brauch ich auch selten welche. sollte mich wohl doch mal wieder etwas mehr belesen.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Gast

#9

12.02.2007, 08:19

Ach, wenn es Dich beruhigt MrBoogie, mir geht es genauso wie Dir. :D
Bis auf ein paar wenige §§ kann ich mir die nicht merken. Und wenn einem Chef mal wieder einen § vor die Nase knallt, wird erstmal gefragt, was da überhaupt drin steht. Er hat das ja auch schließlich studiert. :wink:
Gast

#10

12.02.2007, 08:48

Wenns nur in der Schule so einfach wär. Nach Meinung unserer Lehrer sollten wir doch das BGB, die ZPO, das RVG, die StPO und StGB am Besten auswendig können, das HGB, das GKG und die VwGO in Auszügen.

Dass wir uns in der BRAO auskennen, wird als selbstverständlich hingenommen. Kann ja alles in der Prüfung drankommen und Zeit zum nachlesen ist da keine.

Naja, was tut man nicht alles für die lieben Lehrer...
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