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555
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#1
22.07.2010, 13:35
Hallo Ihr Lieben,
hab mal wieder eine Frage. Wir haben einen Titel gegen eine GmbH, welche schon seit ein paar Jahren nicht mehr tätig ist. Kontenpfändung macht also wenig Sinn. Pfände ich dann ganz normal mit Antrag auf Abnahme der EV? Für Anregungen wäre ich sehr dankbar.
LG
555
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Yvi_882
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#3
22.07.2010, 13:55
Wenn die gar nicht mehr existent ist, kann auch keine Vollstreckung mehr erfolgen.
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Ernie
#4
22.07.2010, 13:56
Das ist ja die Frage: GmbH existiert überhaupt nicht mehr oder aber die GmbH existiert noch, übt aber keine Tätigkeit mehr aus.
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555
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#7
22.07.2010, 14:03
Hallo
doch die besteht noch, ist eingetragen und völlig lebendig. Der GF ist in Rente gegangen. Lediglich der Geschäftsbetrieb wurde aufgegeben.
Also müsste ja noch die Stammeinlage zu holen sein.
LG
555
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Yvi_882
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555
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#10
22.07.2010, 14:24
Hallo,
das bringt doch aber nur dann etwas, wenn ich noch Drittschuldner habe, wovon wir nicht ausgehen. Die GmbH ist seit 2008 nicht mehr aktiv.
LG