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Deckungsanfrage

Verfasst: 20.07.2010, 16:20
von Sungirl
Ich sollte in einer Unfallsache Deckungszusage bei der Rechtsschutz einholen.

Hmm, ich weiß nicht so recht wie ich es anstellen soll. Ich habe hier nur das Gutachten des Sachverständigen. :roll: Unser Mandant war auch nicht Schuld an dem Unfall. Ich habe jetzt so angefangen:

in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir Ihnen an, dass wir die rechtlichen
Interessen des ................, vertreten.
Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Grund unserer Beauftragung ist der Unfall vom 03.07.2010 in Hannover.

und nuuuuuuu....??? ich weiß nicht was ich jetzt genau machen bzw. schreiben soll????? :? :?

Re: Deckungsanfrage

Verfasst: 20.07.2010, 16:23
von Soenny
Ihr werdet ja die gegnerische HV anschreiben und die Ansprüche geltend machen. Das Schreiben mit an die RSV senden und einfach um Deckungszusage bitten ;)

Re: Deckungsanfrage

Verfasst: 20.07.2010, 16:25
von LuzZi
Ich muss mal kurz Offtopic werden --> Sungirl kommst du aus Hannover oder Umgebung?

Re: Deckungsanfrage

Verfasst: 20.07.2010, 16:25
von nephele
Genau, ich schreib auch einfach immer "Den Sachverhalt entnehmen Sie bitte dem anliegenden Schreiben". Sollen die das doch selber nachlesen, worum es geht. Dann muss ich nicht alles doppelt und dreifach tippen.

Re: Deckungsanfrage

Verfasst: 20.07.2010, 17:51
von Sungirl
JSanny hat geschrieben:Ihr werdet ja die gegnerische HV anschreiben und die Ansprüche geltend machen. Das Schreiben mit an die RSV senden und einfach um Deckungszusage bitten ;)

ja, aber die wollen erst eine Deckungszusge und erst danach die Haftpflicht anschreiben :(

Re: Deckungsanfrage

Verfasst: 20.07.2010, 17:51
von Soenny
Dann den Unfall kurz schildern ;)

Re: Deckungsanfrage

Verfasst: 20.07.2010, 17:52
von Trynnchylld
Dann schildere einfach kurz den Sachverhalt: also Unfall vom --- wo --- wie hat er sich ereignet--- etc. Dann schreiben, dass nun die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche des Mandanten durch Euch erfolgen soll. Bitte um Deckungzusage für die zunächst außergerichtliche Tätigkeit.