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Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 13:52
von rosa
Ich hab hier ne Sache: die REVE des Mdten hat hier alles bezahlt. Dann haben wir ZV durchgeführt, erfolglos. Jetzt schreibt die REVE, dass sie ja die Kosten verauslagt hat und gerne selbst tätig werden will  selbst ZV durchführen will.

Kein Ding, haben wir ihr den Titel gegeben. Jetzt schreibt sie, „da eine Umschreibung auf den VN lautenden Kostentitels teilweise nicht oder nur mit Schwierigkeiten möglich ist, bitten wir Sie, die beigefügte Vollmacht zu unterzeichnen und zurückzusenden.

In der Vollmacht steht dann, dass wir der REVE vollmacht wegen Erstattung der Kosten erteilen.
vollmacht für die ZV
Vollmacht zur Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere
Vollmacht zur Entgegennahme und Bewirkung von Zustellungen
Vollmacht zum Empfang von Geld etc

Und unten soll noch bestätigt werden was bislang gezahlt wurde an uns

WAS BRING DAS? Ich möchte so was nicht unterschreiben und warum sollte der Titel umgeschrieben werden müssen? Ich versteh echt nur Bahnhof!!!

Kennt ihr das?

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 14:00
von secret72
Hab ich noch nie davon gehört. Kann daher leider auch nicht helfen.

Für was da eine Titelumschreibung gut sein soll, versteh ich auch nicht. Wenn die Versicherung erfolgreich vollstrecken sollte, dann behält sie die vollstreckten Kosten, die sie ausgelegt hat, einfach ein und fertig ist. Was soll da eine Umschreibung? Und was passiert dann mit der - eventuell - vollstreckten Hauptforderung? Die würde dann ja auch auf die Versicherung lauten, was ja so nicht stimmt. Es sei denn, die Versicherung hat die Forderung dem Mandanten "abgekauft", also die Hauptforderung an ihn bezahlt.

So seh ich das zumindest.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 14:04
von rosa
also die Vollmacht ermächtigt die nur bezüglich der Kosten. Aber ich raff diese Vollmacht nich.... ich ruf die mal an

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 14:07
von secret72
Aber was wollen sie dann mit nem umgeschriebenen Titel? :roll:

Ja, ruf mal an. Wird das Beste sein.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 14:21
von rosa
so hab angerufen, wenn ich fertig bin mich über sie aufzuregen oder mich :auslach schreib ich ausführlich :)

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 14:31
von rosa
also ich hab angerufen und gesagt, dass ich mir das ganze jetzt 10 mal durchgelesen habe, aber ich einfach keinen Sinn darin sehe, die Vollmacht zu unterzeichnen. Ich fragte nach dem Sinn und fragte, was das Thema Titelumschreibung damit zu tun hat.

Ja, die Antwort war SEHR einleuchtend „das ist, weil wir wegen der Kosten vollstrecken wollen“

ich „ja dann tun sie das, sie haben ja den Titel“

sie „das können wir ja nicht, SIE stehen ja als PBV im Titel“

ich „ähm, der Mdt kann von mir aus 5 mal am Tag einen Anwalt beauftragen, meinen sie der kann ohne unsere Vollmacht nicht vollstrecken“

sie „wir wollen doch nur wegen der Kosten vollstrecken“

ich „ja das ist mir doch bewusst aber „

dann hat sie mich unterbrochen und voll pampig gesagt, dass ALLE Anwälte das unterschreiben und sie jetzt nich versteht warum ich mich so anstelle

Dann hat sie aufgelegt

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 14:32
von nephele
:lolaway
Sry, das ist so bekloppt, dass es schon wieder lustig ist :mrgreen:

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 14:33
von domel 3008
aber deswegen würde ich doch den Titel nicht umschreiben lassen...da würde ich mir dann eher ne vollmacht geben lassen von der RS und dann zusammen mit meinen noch offenen Kosten gegen den Schuldner vollstrecken, das wäre doch einfacher oder? Aber ob das geht und sinn macht...keine ahnung. :shock:
Ich hab das noch nie gehabt, das dann die RS selbst vollstrecken will...

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 14:59
von Adora Belle
Wenn die RSV die Kosten vollständig gezahlt hat, dann geht der Anspruch des Mandanten an sie über. Der Titel lautet aber auf den Mandanten, ergo kann ohne Umschreibung nicht für die RSV vollstreckt werden. Bei der Umschreibung aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs stellen sich die RPfl trotzdem manchmal quer, weshalb es für die RSV einfacher ist, mit dem KFB auf den Namen des Mandanten zu vollstrecken. Das geht aber nur, wenn es ihr erlaubt wird. Von Euch.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 15:05
von rosa
warum von UNS? dann soll der Mdt es "erlauben"