Urlaubstage berechnen

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Refa301106
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 28
Registriert: 20.04.2010, 12:24
Software: RA-Micro

#1

19.07.2010, 14:02

hallo ihr lieben,
ich habe diesen juni meine ausbildung beendet. in der ausbildung war für 2010 ein urlaubsanspruch von 20 tagen vereinbart. davon habe ich noch 16 1/2 tage übrig. am 23.06.2010 (!!!) endete meine ausbildung und ich wurde ab 24.06.2010 in ein festes anstellungsverhältnis übernommen.
ich habe nun jährlich einen urlaubsanspruch von 25 tagen.
wieviel urlaub steht mir jetzt noch zur verfügung bzw. wie berechne ich das richtig? stehen mir da jetzt noch die 16 1/2 tage aus der ausbildung zur verfügung? ich glaube das der urlaub anteilig angerechnet wird, weiß aber nicht wie.
ich bitte um hilfe.
vielen dank
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#2

19.07.2010, 14:04

Hallo,

wenn Du beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bist, rede doch einfach mal mit ihm, dass er Dir den Urlaub weiter gibt. Schließlich hast Du in der Zeit ja auch gearbeitet.
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#3

19.07.2010, 14:08

16,5 Tage stehen Dir auf jeden Fall nicht mehr zu. Da Du "lediglich" ein halbes Jahr noch Azubi warst, musst Du den Urlaub durch die Anzahl der Monate teilen ... Du erhältst also nur anteilig den Urlaub aus Deiner Azubizeit. Die genaue Berechnung kann ich Dir leider nicht benennen. Sorry!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
gkutes

#4

19.07.2010, 14:09

der urlaub muss hier eigentlich neu berechnet werden. Müssten jetzt so 11 Tage sein.
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#5

19.07.2010, 14:09

16,5 Tage stehen Dir auf jeden Fall nicht mehr zu. Da Du "lediglich" ein halbes Jahr noch Azubi warst, musst Du den Urlaub durch die Anzahl der Monate teilen ... Du erhältst also nur anteilig den Urlaub aus Deiner Azubizeit. Die genaue Berechnung kann ich Dir leider nicht benennen. Sorry!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#6

19.07.2010, 14:10

Ich hätte jetzt gesagt

für die Zeit der Ausbildung 20 Tage ./. 12 Monate x 6 Monate (für 1.1.-23.6.10) = 10 Tage Urlaub
für die Zeit nach der Ausb. 25 Tage ./. 12 Monate x 6 Monate (für 24.6.-31.12.10) = 12,5 Tage Urlaub

entspricht einem Urlaubsanspruch für 2010 von insgesamt 22,5 Tage abzgl. bereits genommener Tage.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#7

19.07.2010, 14:14

Ist es nicht so, dass bei einer Tätigkeit über einem halben bzw. vor dem 30.06. der gesamte Jahresurlaubsanspruch anfällt?
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
gkutes

#8

19.07.2010, 14:16

ah, nee - also du hast ja im Arbeitsverhältnis Anspruch auf 25 Tage, weil über ein halbes Jahr beschäftigt. Davon müsste dann der bereits genommene Urlaub (3,5 Tage) abgezogen werden, macht 21,5
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#9

19.07.2010, 14:23

Trynnchylld hat geschrieben:Ist es nicht so, dass bei einer Tätigkeit über einem halben bzw. vor dem 30.06. der gesamte Jahresurlaubsanspruch anfällt?
Ja, an sich ist dem so. Ich weiß leider nicht, ob das bei Übergang Azubi/Angestellte auch so ist. Aber warum sollte es da anders sein?? :) Dann wären es in dem Fall die 25 Tage Urlaubsanspruch abzgl. der bereits genommenen im ersten Halbjahr.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Antworten