Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe?

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DeniseZ
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#1

13.07.2010, 12:55

Guten Tag liebe Leute,

ich bin gerade mit meinem Chef stark am Grübeln, was es nun mit den o. a. Begriffen auf sich hat.

Ist es richtig, dass in Familiensachen von der Verfahrenskostenhilfe gesprochen wird und anderen, Zivilsachen weiterhin von Prozesskostenhilfe gesprochen wird. Oder ist der Begriff jetzt generell "Verfahrenskostenhilfe"?

Wäre supi, wenn jemand uns/mich darüber kurz aufklären würde, weil ich schon viel gesehen habe, dass RA´s bei Zivilklagen "Verfahrenskostenhilfe" beantragen, die nichts mit Familiensachen zu tun haben ;-).

Lieber Gruß
Denise
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LuzZi
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#2

13.07.2010, 12:58

Es ist genauso, wie du es oben geschrieben hast.

Verfahrenskostenhilfe heißt es nur in Familiensachen, ansonsten weiterhin Prozesskostenhilfe.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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misspinky1984
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#3

13.07.2010, 13:37

LuzZi hat geschrieben:Es ist genauso, wie du es oben geschrieben hast.
Verfahrenskostenhilfe heißt es nur in Familiensachen, ansonsten weiterhin Prozesskostenhilfe.
Kann ich nur bestätigen :wink:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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lucy1510
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#4

13.07.2010, 13:39

Yepp.
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#5

13.07.2010, 20:49

Der Begriff Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist im Zusammenhang mit dem (neuen) FamFG zu sehen. Außerdem ist der Begriff einfach nur bescheuert... :roll:
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lucy1510
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#6

14.07.2010, 08:52

Aber der Begriff ist wenigstens konsequent. Im FamFG wird ein Verfahren nun mal Verfahren genannt und dann würde ich es komisch finden, wenn der Begriff PKH geblieben wäre.

Wir machen hier aber ausschließlich Familienrecht, daher hab ich mich daran schon sehr gewöhnt und finde den Begriff PKH in diesem Zusammenhang falsch :wink:
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#7

15.07.2010, 09:24

Die Konsequenz streite ich nicht ab, aber die Idee, überhaupt altbewährte Begriffe wie PKH, Kläger, Beklagter etc. im FamFG zu ändern, ist vom Grundsatz her schon völlig sinnfrei. Gleiches gilt für den Rechtsmittel-Belehrungszwang. Aber das ist typisch deutsche Gesetzgebung.
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