Guten Tag
Mal ne Frage. Wir haben einen KFB erhalten. Unser Mdt. muss einen Betrag in Höhe von ..,00 € eratstatten.
Schreiben an Mdt.
Habt Ihr da vielleicht ein Muster oder kann ich es frei formulieren
z.B.:
in der oben bezeichneten Angelegenheit erhalten Sie anliegend der KFB vom .....
Es wir gebeten den angewiesenen Betrag in Höhe von ..,.. € an den Antragsgegner zu erstatten.
Mfg
RA
KFB erhalten!
Ich schreibe immer (sinngemäß)
erhalten Sie in der Anlage den KfB vom ...
Bitte überweisen Sie die festgesetzten Kosten in Höhe von € .......... bis zum ....... auf das Konto der Gegenseite. Nach Fristablauf kann ohne weitere Ankündigung die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beigefügten KfA vom ..........
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Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Ich schreibe immer:
anliegend überreiche ich Ihnen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts vom 00.00.10. Ich habe ihn überprüft; dieser ist richtig. Ich rate zur kurzfristigen Ausgleichung der festgesetzten Kosten in Höhe von € XYZ zzgl. 5 % über Basis unmittelbar an die gegnerischen Prozessbevollmächtigten, da die Gegenseite ansonsten ab dem 00.00.10 den Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Beitreibung beauftragen kann.
Dann informiere ich die Gegenseite, dass KFB an die Mdt. geschickt wurde mdB um Zhlg. und dass diese vor Beauftagung des GV uns informieren soll, wenn noch keine Zahlung bei denen angekommen ist.
anliegend überreiche ich Ihnen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts vom 00.00.10. Ich habe ihn überprüft; dieser ist richtig. Ich rate zur kurzfristigen Ausgleichung der festgesetzten Kosten in Höhe von € XYZ zzgl. 5 % über Basis unmittelbar an die gegnerischen Prozessbevollmächtigten, da die Gegenseite ansonsten ab dem 00.00.10 den Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Beitreibung beauftragen kann.
Dann informiere ich die Gegenseite, dass KFB an die Mdt. geschickt wurde mdB um Zhlg. und dass diese vor Beauftagung des GV uns informieren soll, wenn noch keine Zahlung bei denen angekommen ist.
- Carmenzita
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UND GANZ WICHTIG: einige mdt vergessen gerne die Zinsen zu zahlen, am besten du rechnest sie dem Mdt gleich mit aus. Ich hatte auch schon den Fall, dass plötzlich nen Mdt in unserer Kanzlei stand und total auer war, weil er doch gar nich wüsste was mit 5 Prozentpunkten ü. d. B. gemeint wäre.
ABER als Laie wüsste ichs wahrscheinlich auch net.
ABER als Laie wüsste ichs wahrscheinlich auch net.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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Carmenzita hat geschrieben:UND GANZ WICHTIG: einige mdt vergessen gerne die Zinsen zu zahlen, am besten du rechnest sie dem Mdt gleich mit aus. Ich hatte auch schon den Fall, dass plötzlich nen Mdt in unserer Kanzlei stand und total auer war, weil er doch gar nich wüsste was mit 5 Prozentpunkten ü. d. B. gemeint wäre.
ABER als Laie wüsste ichs wahrscheinlich auch net.
Ah ja, noch ne kurze Frage bzgl. der Zinsen.
Kfb zugestellt am 28.06, Zahlung dem entsprechend 12.07
Die Zinsen rechne ich dann bis zum 12.07.10, stimmt.
Wie erläutere ich es in Schriftsatz?
Was hält ihr davon:
"Die Zinsen balaufen sich bis zum 12.07.2010 auf z.B. 3,00 € (ist die Formulierung ok)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Rechne doch die Zinsen bis zu dem Tag aus, an welchem du das Schreiben an den Mandanten machst und teilst noch die Höhe der Tageszinsen mit, also z.B. zuzügl. 0,08 Euro Zinsen ab dem ....
Dann kann sich der Mandant das selbst ausrechnen, je nachdem, wann er die Zahlung leistet.
Dann kann sich der Mandant das selbst ausrechnen, je nachdem, wann er die Zahlung leistet.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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- Grummelinchen
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Ich schreibe das immer so:
Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,
in vorbezeichneter Angelegenheit ist uns nunmehr der Kostenfestsetzungsbeschluss des ....gerichts ........ vom ........ zugegangen. Eine Kopie fügen wir diesem Anschreiben zu Ihrer Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen bei.
Nach Überprüfung desselbigen teilen wir Ihnen mit, dass dieser korrekt ist. Wir dürfen Sie daher bitten, den in dem Kostenfestsetzungsbeschluss ausgewiesen Betrag in Höhe von .....,.. EUR zzgl. Zinsen seit dem .......... kurzfristig an die gegnerischen Rechtsanwälte zu zahlen. Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag, welcher sich zum heutigen Tage auf ....,.. EUR zuzüglich weiterer Zinsen in Höhe von ...,.. EUR täglich ab heute beläuft.
Bitte nehmen Sie die Zahlung schnellstmöglich vor wie folgt:
Empfänger: . . .
Konto: . . .
BLZ: . . .
Kreditinstitut: . . .
Verwendungszweck: . . .
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,
in vorbezeichneter Angelegenheit ist uns nunmehr der Kostenfestsetzungsbeschluss des ....gerichts ........ vom ........ zugegangen. Eine Kopie fügen wir diesem Anschreiben zu Ihrer Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen bei.
Nach Überprüfung desselbigen teilen wir Ihnen mit, dass dieser korrekt ist. Wir dürfen Sie daher bitten, den in dem Kostenfestsetzungsbeschluss ausgewiesen Betrag in Höhe von .....,.. EUR zzgl. Zinsen seit dem .......... kurzfristig an die gegnerischen Rechtsanwälte zu zahlen. Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag, welcher sich zum heutigen Tage auf ....,.. EUR zuzüglich weiterer Zinsen in Höhe von ...,.. EUR täglich ab heute beläuft.
Bitte nehmen Sie die Zahlung schnellstmöglich vor wie folgt:
Empfänger: . . .
Konto: . . .
BLZ: . . .
Kreditinstitut: . . .
Verwendungszweck: . . .
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße! Grummelinchen
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Aua. Was haltet Ihr davon? Hat Dir schon mal jemand gesagt, glaube ich. Schau hier, falls Du Dir in Zukunft mal nicht sicher bist.Sungirl hat geschrieben:Was hält ihr davon
- Grummelinchen
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