Anwalt verstorben - Übernahme dessen Akten

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aaradya
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#1

21.06.2010, 16:29

Ich habe eine kurze Frage.
Ich habe erfahren dass in der nahen Umgebung ein Anwalt verstorben ist. Die dringenden Fälle werden momentan von der Refa bearbeitet. Ich hatte meine Chefin gefragt ob da Interesse bestehen würde an Aktenübernahme....sie hat Interesse aber wie kann man so etwas in die Wege leiten. Die Refa hat mir gesagt, dass das nach Brao 55 abgewickelt wird und vor dem 1.08. erstmal gar nix möglich ist

Kann mir jemand weiterhelfen?
BabyBen

#2

21.06.2010, 16:35

Also Akten und Mandanten einfach hin- und herschubsen, geht nicht. Erst müssen die Mandanten gefragt werden, sonst besteht bei einer Aktenübergabe ein massives Problem mit der bestehenden Schweigepflicht.

§ 55 BRAO betrifft den von der Anwaltskammer bestellten Kanzleiabwickler, so dass ich gar nicht glaube, dass da eine Refa allein tätig ist. Der Abwickler mag zwar nicht vor Ort sein, aber er nimmt die Mandate wahr.
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#3

21.06.2010, 16:35

Ich denke Du kannst höchstens die Kammer darüber informieren, daß die Chefin bereit wäre, den Abwickler zu geben.
BabyBen

#4

21.06.2010, 16:43

Wobei ein Abwickler entbehrlich sein dürfte, wenn sich die Mandanten einen neuen Anwalt (Deine Chefin) suchen. Kein Mandant kann gezwungen werden, dass Mandat mit dem Abwickler weiter zu führen. Allerdings könnte es ein Problem mit doppeltem Gebührenanfall geben.
aaradya
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#5

21.06.2010, 16:48

mmh für mich ist das alles total kompliziert da ich ja erst seit 5 Wochen überhaupt in der Kanzlei arbeite....
Weiß jetzt auch nicht wie ich am besten vorgehe....
Es ist so, dass in der Familie des Verstorbenen mehrere Anwälte sind. Ist alles bischen komisch gewesen dort, da jeder nur nach Lust und Laune gearbeitet hat....von daher könnte es auch sein dass die Mandate des Verstorbenen von den anderen Anwälten weitergeführt werden oder? Dann hätte meine Chefin bestimmt keine Möglichkeit da ran zu kommen
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#6

21.06.2010, 17:05

Eben. Wenn jemand da ist, der die Mandate weiter bearbeitet (und sei es nur so weit, den Mandanten zu sagen, der RA ist verstorben, sie können entweder beim Familienmitglieds-RA bleiben oder sich jemand anderen suchen), dann braucht es evtl gar keinen Abwickler.
aaradya
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#7

21.06.2010, 17:13

aber vielleicht könnte ich der Refa anbieten dass sie den Mandanten unsere Kanzlei empfehlen kann oder darf ich das nicht (sorry wenn ich so dumm frage *schäm*)
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#8

21.06.2010, 17:26

Wenn die Refa aber sagt, daß nach § 55 abgewickelt wird, dann scheint es da ja schon Pläne zu geben.Ich denke Du solltest das mit Deiner Chefin besprechen, inwieweit Ihr da aktiv werdet.
aaradya
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#9

21.06.2010, 17:33

ok dann werde ich dass mal mit ihr besprechen
danke für die Hilfe
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