Urlaubsanspruch Auszubildene höher als Angestellte?

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JuraBaby
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#1

15.06.2010, 21:05

Hallo zusammen,

ich brauche einmal dringend hilfe!!!!

Ich bin nun im zweiten Ausbildungsjahr und habe vor knapp einen halben Jahr eine neue Angestellte bekommen (in unserer Kanzlei ist nur ein Rechtsanwalt, die neue Angstellte und ich). Nun habe ich mit Ihr ein Problem mit den Urlaub. Ich habe (bevor Sie bei uns angefangen hat) Urlaub gebucht, für die letzten drei Wochen der Sommerferien. Da meine Kollegin ein Kind von 2 Jahren hat und der Kindergarten genau zu der Zeit zu hat, will Sie nun den Urlaub für sich Inanspruch nehmen. Ist das Okay???
Haben Auszubildene nicht mehr anrecht auf Urlaub, da man sich als Azubi nur in der Ferienzeit Urlaub nehmen kann?

Da das Betriebsklima bei uns im moment sehr angespannt ist, möchte ich gerne wissen, ob ich anrecht darauf erheben kann, das ich den Urlaub bekomme, schließlich gibt es ja noch genug andere Kindergärten die zu dieser Zeit geöffnet haben und schließlich habe ich ja schon gebucht?

Kann mir da irgendjemand weiter helfen????
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Soenny
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#2

15.06.2010, 21:11

War der Urlaub mit deinem Chef abgesprochen bevor du gebucht hast und was sagt der jetzt zu der ganzen Sache?
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#3

15.06.2010, 21:12

Habt ihr euch mal hingesetzt und mit dem Chef darüber gesprochen, wie das Problem gelöst werden kann? Ist für euch beide eine wirklich blöde Situation. Ich kenne es so, dass Eltern mit schulpflichtigen Kindern ein Anrecht darauf haben, dass sie in den Ferien Urlaub bekommen und die Angestellten ohne müssen diesen den Vorrang einräumen. Da du Auszubildende bist, musst du auch in den Ferien nehmen, da dir anders das nicht möglich ist. Ist dein Urlaub bereits genehmigt gewesen als sie angefangen hat und hast du daraufhin gebucht?
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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#4

15.06.2010, 21:24

Nein, es war leider vorher nicht abgesprochen, da ich vorher das Problem nicht hatte.

Ich musste meinen Urlaub immer mit der Kollegin absprechen, die nun in unserer anderen Kanzlei ist, da Sie dann immer die Urlaubsvertretung übernommen hat. Und mit Ihr war es abgesprochen!!!

Ich habe meinen Chef drauf angesprochen, aber er ist im moment ziemlich gereizt und will das wir das selbst klären, also müssen wir es untereinander klären. Meiner Kollegin ist es aber egal und besteht darauf, das Sie den Urlaub bekommt. Was ich aber nicht verstehen kann, weil Sie noch nichts geplant hat, nicht wegfährt und es noch andere Kindergärten gibt.

Gibt es einen Unterschied zwischen Schulpflichtigen Kindern und Kleinkinder?
Den schließlich ist die Kleine von Ihr noch nicht Schulpflichtig, sie ist ja grade erst mal 2 Jahre alt!?
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#5

15.06.2010, 21:32

Ich kenn deine Situation, hatte es auch mal mit einer Kollegin, weil ich das Team gewechselt hatte. Sie wollte halt nach "Hause" fahren und ich hatte gebucht, da war sie so nett und hat ihren Urlaub verschoben. Darauf das Jahr haben wir uns dann bereits im Dezember zusammengesetzt und ich hatte ihr den Vortritt gelassen.

Ich bin jetzt keine Mutter, aber sind die Kindergärten, die die Gruppen der anderen übernehmen nicht kostenlos? Wenn ja, dann würd ich nachgeben. Wenn, nein, würd ich versuchen eine andere Lösung zu finden. Schlecht ist nur, wenn es keine andere Lösung gibt. Fährst du denn die ganze Zeit weg? Wenn nein, könntest du nicht auf ein paar Tage verzichten und sie auf ein paar Tage?
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#6

15.06.2010, 21:38

Ich habe schon nachgeschaut,
es gibt einen anderen Kindergarten (der von 7-18 Uhr geöffnet hat)
der Kostenfrei ist, wo sie lediglich nur die Kosten für das Essen tagen müsste (was in ihrem Kindergarten genauso ist).

Nur behauptet Sie, das es keinen gäbe...
Das heißt soviel, das Sie nicht dazu bereit ist, den Urlaub abzutreten!
Sie kommt die ganze Zeit mit solchen ausreden, die aber nichts stimmen!

Ich finde es unverschämt, da ich zu Ostern auf die kompletten Ferien verzichtet habe, da Sie ihn haben wollte, weil Ihre beste Freundin geheiratet hat. Und sie auch schon seit längeren weiß, das ich Urlaub gebucht habe und jetzt erst damit ankommt, das der Kindergarten geschlossen hat (was sie aber schon länger weiß).
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#7

15.06.2010, 21:41

Vielleicht will sie ihr Kind ja nicht in jeden x-beliebigen Kindergarten geben ;)
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#8

15.06.2010, 21:44

Nein, das ist nicht Ihr problem.
Also Sie ist grade mal 23 und "schiebt" ihr Kind immer bei freunden, Bekannten und Verwandten ab.
Auch als das Kind einmal schwer krank war, sah Sie es nicht ein, sich Urlaub zu nehmen oder Krankschreiben zu lassen, um sich um Ihr Kind zu kümmern, sonder hat es jeden Tag bei jemanden anderen Untergebracht.

Ich meine, wer gibt sein Kind mit grade mal 14 Monaten in den Kindergarten, wenn man ein Problem damit hat!?
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#9

15.06.2010, 21:52

Meinst du wirklich, daß das ein Thema für ein öffentliches Forum ist? Nur mal so am Rande ;)

Wegen deines Urlaubs müßt ihr euch entweder einigen oder der Chef muß entscheiden.

Ich bin schon der Meinung, daß, wenn keine andere Angestellte da ist oder nicht mehr da ist, der Urlaub mit dem Chef abgesprochen werden muß, sagt mir gerade irgendwie mein Anstandsgefühl, zumal wenn ich Azubi wäre.

Oder hat bei dir nur "deine" Angestellte mitzureden?
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#10

15.06.2010, 22:04

JSanny hat geschrieben: Wegen deines Urlaubs müßt ihr euch entweder einigen oder der Chef muß entscheiden.

Ich bin schon der Meinung, daß, wenn keine andere Angestellte da ist oder nicht mehr da ist, der Urlaub mit dem Chef abgesprochen werden muß, sagt mir gerade irgendwie mein Anstandsgefühl, zumal wenn ich Azubi wäre.
:zustimm Soar nicht nur als Auszubildende. Ggf. muss euer Chef eine Münze werfen, wenn ihr euch nicht einigen könnt. Ist leider so.
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