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sandyrosita

#1

09.01.2006, 07:26

Hallo,habe ja schon mal geschrieben, wegen der ZUständigkeit. Nun bin ich aber krank mit MAgen und Darm-Grippe und nun hat mein Chef meinen Eltern mitgeteilt, das er auf Grund der vielen Krankeit nicth weiß ob er mich behalten will/kann. Ich war 2 mal richtig krank. Einmal mit MAndelentzündung und Mittelohrentzündung und jetzt halt mit der Magen-Darm-Grippe. Problem ist ja, dass ich nicht so gut mit meinen Eltern auskomme, deswegen ja auch alleine wohne. Nun sieht es ja nicht gut aus, wenn im Lebenslauf steht, dass ich schonzwei Lehrstellen verloren habe. Ich bin sonst nie krank, aber mein Freund schleppt immoment alles ausm Kindergarten mit an, weil er da arbeitet. Wie würdet ihr das Regeln mit den Ausbildungsplätzen im Lebenslauf?? Bei einem Anwalt werde ich dann wohl nichts mehr bekommen, oder?
Sandra
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Sandra86
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#2

09.01.2006, 19:23

wie lange bist du denn genau da ? und wieviel tage davon bist du krank ?
sandyrosita

#3

09.01.2006, 19:52

hi, bins eit 2 Monaten da und davon ca. anderthalb wochen krank, wegen mittelohr und mandelentzündung. Hab aber ne Krankschreibung. Etwas blöd wie ich finde. Habe morgen (Dienstag) ein Gespräch mit meinem Chef und meinem Vater. Da wird auch das mit der Zuständigkeit geregelt.
Sandra
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happykitcat
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#4

10.01.2006, 13:48

Wenn du wieder einen freien Kopf und Zeit hast, kannst du ja mal berichten, was jetzt bei dem Gespräch rausgekommen ist.

Deine Situation klingt auf jeden Fall nicht sehr toll.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Kathy
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#5

11.01.2006, 13:29

Hallo,
hab da grad was gefunden zu dem Thema.

"LAG Schleswig-Holstein 3.11.2005, 3 Sa 320/05:
Besondere Krankheitsanfälligkeit kann krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen
Lassen häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers auf eine besondere Krankheitsanfälligkeit schließen, so kann dies eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus krankheitsbedingten Gründen rechtfertigen. Die negative Gesundheitsprognose kann der Arbeitnehmer nicht schon dadurch entkräften, dass er darlegt, dass die einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen ausgeheilt sind. Er muss vielmehr konkret vortragen, dass und warum die Ärzte für die Zukunft von einer geringeren Anfälligkeit ausgehen. mehr...
[LAG Schleswig-Holstein online]"

Stand in meinem Newsletter den ich grad gekriegt habe.
MfG Kathy
Andreas

#6

11.01.2006, 14:34

Naja, von besonderer Krankheitsanfälligkeit kann man bei zwei Erkrankungen m.E. aber noch nicht sprechen, auch wenn die zufällig innerhalb kürzerer Zeit auftraten.
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Kathy
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#7

11.01.2006, 14:53

Das stimmt auch wieder,
aber sand hat auch geschrieben, dass ihr Freund die Krankheiten aus dem Kindergarten mit anschleppt :uebel :wink: (und ich erinnere mich an meine Kindergartenzeit :( , da ist immer jemand krank) und wenn ihr Chef das weiß, das mit dem Kindergarten, geht er vielleicht davon aus, dass sandy aufgrund dessen öfter krank werden wird. (Was noch nicht heißt, dass er das Recht hat sich deswegen von ihr zu trennen meiner Meinung nach.) Und deshalb habe ich so rein aus Informationszwecken das vorhin Entdeckte beigetragen.

MfG Kathy
sandyrosita

#8

12.01.2006, 20:57

hi, mein chef weiß das mit dem kindergarten nicht.
er behält mich hat er gestern gesagt. *freu* er möchte aber, dass ich mich zusammen reiße! Das werd ich hinkriegen. Danke leutz.
Sandra
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