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nnietz171
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#1
01.06.2010, 13:05
Gegen unseren Mandanten wird eine Forderung in Höhe von 1.400,00 € geltend gemacht. Wir rechnen gegenüber dem Gegner in Höhe von 1.785,00 € auf. Rechne ich beide Gegenstandswerte zusammen oder nehme die höhere. Stehe total auf dem Schlauch...
Und welche Wertvorschrift ist hie anzuwenden.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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schnatti
#2
01.06.2010, 13:22
für ein gerichtliches Verfahren ist § 45 GKG maßgeblich, ich würde diesen Paragraphen hier auch analog anwenden
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Kasimir1603
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#3
01.06.2010, 13:24
Was macht der Gegner geltend (Schadenersatz ???) und was macht ihr geltend?
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
![Bild](http://www.ticker.7910.org/an1cRiE0g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8YmlzIFdlaWhuYWNodGVu.gif)
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nnietz171
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#4
01.06.2010, 13:30
Der Gegner macht Schadenersatz geltend und wir machen Forderungen wegen nichtbezahlter Rechnungen geltend.
An § 45 GKG habe ich auch bereits gedacht, aber bin mir total unsicher.
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Carmenzita
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#5
01.06.2010, 13:32
m.E. muss man die beiden Werte zusammenrechnen
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!