Verkürzen - Zeugnis!

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naddi-B
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#1

31.05.2010, 13:21

Hallo,

ich bin jetzt im 2. Lehrjahr und werde im Dezember verkürzen! Ich weiß, dass ich einen Notendurchschnitt von 2,0 haben muss. Meine Frage jetzt: Zählt das nur für's Zeugnis Ende des 2. Lehrjahres, oder auch für das Zeugnis des 1. Halbjahres um 3. Lehrjahr? Was ist, wenn ich im 1. Halbjahr, 3. Lehrjahr schlechter bin?

Lg und danke für eure Hilfe!
Naddi-B
Stöffi
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#2

31.05.2010, 13:32

Also ich würde jetzt mal sagen, dass das Zeugnis des 2. Lehrjahres zählt. Ob das Zeugnis des 1. Lehrjahres auch zählt weiß ich nicht. Aber bekommt man das Zeugnis des 3. Lehrjahres dann nicht, wenn man sich zur vorgezogenen Prüfung anmeldet? Oder bekommt man überhaupt eins? Weil bei uns an der Schule bekommen die, die vorgezogen haben ihr Abschlusszeugnis, wenn die die nächstes Jahr im Sommer Abschlussprüfung machen ihr Halbjahreszeugnis bekommen.

Lieg ich da richtig?
Ernie

#3

31.05.2010, 13:35

Da Du spätestens vor Beginn des 3. Lehrjahres den Antrag auf Verkürzung stellen musst, dürften die Schulnoten im 3. Lehrjahr unerheblich sein, was aber nicht heißen soll, dass Du im letzten Halbjahr quasi auf der faulen Haut liegst. :mrgreen:

Insgesamt muss sich aber aus sämtlichen Zeugnissen bis Antragstellung ergeben, dass Deine schulischen und betrieblichen Leistungen eine Verkürzung der Ausbildungszeit rechtfertigen.
naddi-B
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#4

31.05.2010, 13:44

@ Stöffi: Also ich muss ja alle klausuren vor der Prüfung geschrieben haben... und somit steht ja schon quasi n teil der Endnote fest.. aber dass man das Zeugnis dann erst im sommer bekommt wusste ich nicht... also soweit ich weiß, bekomme ich das, kruz nachdem ich bestanden habe..

@ Ernie: Die Rechtsanwaltskammer meinte, dass ich mich erst später anmelden brauche.. Die Schulen bekommen erst nächsten monat die anmeldungen und ich kann mich dann auch im 3. lehrjahr anmelden...
Ernie

#5

31.05.2010, 13:48

Da hast Du Glück wegen der Ferienzeit, was?! :mrgreen:

Dennoch: Wenn Deine Leistungen insgesamt gut sind und Du verkürzen möchtest, dann mach es!
naddi-B
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#6

31.05.2010, 14:06

Ja, meine Noten sind eigentlich recht gut. kann da nicht klagen... dennoch kann es immer mal vorkommen, dass man mal eine Klausur verhaut (was ich natürlich nicht hoffe und mir bisher in der berufsschule noch nicht vorgekommen ist)... und für dieses jahr sind alle klasuren geschrieben.. wenn die noten im 3. lehrjahr für die prüfung nicht so relevant sind, brauch ich ja auch keine Angst haben... ich will nicht ab september lernen und dann hinter kommt raus "ätschibätsch.. du bist zu schlecht. du darfst nicht schreiben." :?
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misspinky1984
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#7

31.05.2010, 14:10

Ich selbst habe damals auch verkürzt; für den Antrag bzw. Zulassung war lediglich die Zensuren des 2. Lehrjahrs sowie die Beurteilung des Arbeitgebers entscheidend.

Viel Glück
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
naddi-B
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#8

31.05.2010, 14:15

Okay! Danke! Da bin ich schon beruhigt! Dann kann ich jetzt meinen Urlaub planen! ;) und in Ruhe im September lernen. :) Vielen Dank euch allen!
Stöffi
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#9

31.05.2010, 23:30

@naddi-B: du bekommst dein Abschlusszeugnis halt, wenn die anderen ihr Halbjahreszeugnis bekommen, um sich damit dann zur folgenden Sommerabschlussprüfung anmelden zu können ;) so wie ichs geschrieben hab ;)

Werde auch verkürzen und im September mit Beginn des Schuljahres des 3. Lehrjahres mit dem Lernen beginnen :)

glg
naddi-B
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#10

01.06.2010, 09:06

@Stöffi: :oops: okay.. Hab mich da a bissl verlesen. tut mir leid :wink:

Ach. Dann können wir uns ja hinterher gegenseitig n Statement geben! :wink:

glg
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