Rechtsmittel gegen Bescheid

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linchen
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#1

15.05.2010, 22:54

hallihallo ihr anwaltslieblinge...

ich habe da mal eine frage...

ich habe ein beschluss, dass ein Nachlasspfleger 5.300,00 € vergütung bekommen soll.

Dagegen wollen wir nun ein rechtsmittel einlegen.

Nun wird bei uns im Büro diskutiert, ob Beschwerde oder sofortigle Beschwerde...

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und mitteilen, woraus sich das ergibt.

vielen lieben dank
linchen
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#2

17.05.2010, 11:09

Hallo?
Sonnenschein06
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#3

17.05.2010, 11:18

Durch das Zivilprozessreformgesetz zum 1.1.2002 ist an Stelle der unbefristeten Beschwerden durchgehend die sofortige Beschwerde gerückt.

Gilt für kostenrechtliche aber auch sachliche Fragen.
linchen
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#4

17.05.2010, 17:05

in welchem § steht das?
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Kasimir1603
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#5

17.05.2010, 17:07

§ 793 ZPO
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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