Eilt!

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Kruemel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 10.05.2010, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#1

10.05.2010, 18:57

Hallo,

also ich soll ein Referat gestalten über §§ 16 ,17, 18 RVG.
D.h. diesselben, verschiedene und besondere Angelegenheiten.
Mein Problem ist, den genauen Unterschied zwischen verschiedenen und besonderen Angelegenheiten zu finden.
Kann mir da bitte schnell einer helfen, oder sagen wo ich nachschauen kann? Im Internet finde ich leider sonst nichts, was mir weiter hilft.
Vielen lieben Dank :D
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#2

10.05.2010, 21:19

Nach 10 Stunden Arbeit mag ich Dir jetzt inhaltlich zwar nicht helfen - aber wenn Dir jemand helfen soll, wäre es bestimmt nicht verkehrt, eine etwas aussagekräftigere Überschrift als "Eilt" zu verwenden...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#3

10.05.2010, 22:45

skugga hat geschrieben:Nach 10 Stunden Arbeit mag ich Dir jetzt inhaltlich zwar nicht helfen - aber wenn Dir jemand helfen soll, wäre es bestimmt nicht verkehrt, eine etwas aussagekräftigere Überschrift als "Eilt" zu verwenden...
:mrgreen: :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#4

10.05.2010, 23:31

Hallo,

Ich würde es so erklären:

§ 17 RVG (verschiedene Angelegenheiten):
Obwohl es sich eigentlich um dieselbe Angelegenheit handelt, werden die Verfahren als verschiedene Angelegenheiten betrachtet und die Gebühren können mehrmals abgerechnet werden.

§ 18 RVG (besondere Angelegenheiten):
Hier handelt es sich um Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung, die ebenfalls gesondert abgerechnet werden können.

Liebe Grüße
Silvia
Kruemel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 10.05.2010, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

11.05.2010, 08:18

Danke Silvia,

dein Kommentar hat mir geholfen :D
Kruemel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 10.05.2010, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#6

11.05.2010, 11:53

Für weitere Informationen oder Hilfen wäre ich sehr dankbar.
gkutes

#7

11.05.2010, 12:02

<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>:

Motive § 16
Mit § 16 sollen bestimmte Tätigkeiten einer Angelegenheit zugeordnet werden, bei denen es ohne diese Vorschrift zumindest zweifelhaft wäre, ob sie eine gemeinsame Angelegenheit bilden.

Motive § 17
Diese Bestimmungen bildet das Gegenstück zu § 16. In ihr sollen die Fälle abschließend aufgeführ werden, bei denen es ohne diese Vorschrift zumindes zweifelhaft wäre, ob sie verschiedene Angelegenheiten darstellen

Motive § 18
In dieser Vorschrift sollen solche Tätigkeiten abschließend aufgezhält werden, die grundsätzlich selbstständige Angelegenheiten bilden sollen, gleichgültig mit welchen anderen Tätigkeiten des Anwalts sie im Zusammenhang stehen
Kruemel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 10.05.2010, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#8

11.05.2010, 12:09

Vielen Dank :)
Kruemel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 10.05.2010, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#9

11.05.2010, 19:41

Huhu,

hier nun so wie ich es verstanden habe:

Besondere Angelegenheiten:

D.h. Dass besondere Angelegenheiten, Tätigkeiten des Rechtsanwaltes sind, für die obwohl sie eigentlich Bestandteil einer Angelegenheit sind, zusätzliche Gebühren abgerechnet werden können.

Ein Beispiel hierfür:

Herr Meier hat einen Rechtsstreit bezüglich einer Forderung gegen Müller.
Nachdem der Gegner einen Titel erwirkt hat, und Meier nicht gezahlt hat besteht nun eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis.
Jetzt kann der RA Gebühren für die Führung des Rechtsstreits, sowie nach Zahlung der Forderung von Meier auch Gebühren für das Verfahren der Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis abrechnen.


Wäre das so richtig?

Danke für eure Hilfe:D
Kruemel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 10.05.2010, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#10

12.05.2010, 12:40

Referat ist nun vorbei und der Lehrerin hats gefallen. Also alles gut gegangen.
:thx
Antworten