A = Käufer B = Verkäufer
A und B schlossen vor 3 Tagen einen Kaufvertrag (Gegenstand war ein Pkw). Verträge sind soweit unterschrieben, nun fällt aber dem A ein, dass er das Auto doch nicht kaufen möchte. Am liebsten wäre ihm, sofort vom Vertrag zurück zu treten. B verlangt aber nun trotzdem Geld. Kann der A so einfach vom Vertrag zurück treten? Kann B für den Rücktritt Geld verlangen? Geht das nicht nur mit Formmängeln etc.???
Mfg
Rücktritt Kaufvertrag
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
Guck mal hier:
http://utorecht.de/Autokauf/Rucktritt/b ... tritt.html" target="blank
Vielleicht hilft Dir das schon weiter
http://utorecht.de/Autokauf/Rucktritt/b ... tritt.html" target="blank
Vielleicht hilft Dir das schon weiter
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken