Fristversäumnis im schriftlichen Verfahren

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haribo
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#1

27.04.2010, 09:47

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Wir haben Klage eingereicht. Es wurde ein schriftliches Verfahren durchgeführt. Die Gegenseite hat Verteidigungsanzeige bei Gericht eingereicht und danach die Frist zur Klageerwiderung zweimal verlängert, welche vom Gericht bewilligt wurde.

Die Gegenseite beantragte, die Frist um einen weiteren Monat, bis zum 11.03.2010 zu verlängern. Da dieser Tag aber ein Sonntag war, wurde die Erwiderung erst am 12.03.2010 vorab per Telefax bei Gericht eingereicht. Nun hat die Richterin am 13.03.2010 ein unanfechtbares Endurteil erlassen, mit der Begründung, dass keinerlei Vorträge der Gegenseite eingegangen sind.

Nun ist meine Frage: Wann läuft denn die Frist ab? am 12.03.2010 um 24.00 Uhr oder bereits am 11.03.2010?

Gibt es vielleicht dafür einen Kommentar zum nachlesen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß haribo
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LuzZi
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#2

27.04.2010, 09:48

Der 11.3. war kein Sonntag sondern ein Donnerstag.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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PeeDee
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#3

27.04.2010, 09:51

§ 222 II ZPO i.V.m. § 188 BGB
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
haribo
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#4

27.04.2010, 10:00

sorry ich meinte 11.04. und 12.04.2010
gkutes

#5

27.04.2010, 10:27

eigentlich wurde die Klageerwiderung dann doch fristgerecht eingereicht!?
Für euch ist das ja gut, aber interessieren würde mich schon, was die Gegenseite da jetzt macht
haribo
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#6

27.04.2010, 11:31

hallo, ich bin selber gespannt und halte euch auf dem laufenden. gruß haribo
haribo
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#7

29.04.2010, 11:56

Ich wollte Euch ja auf dem Laufenden halten:

Vom Gericht kam ein Beschluss mit folgender Begründung: „Bei sogenannten Genaufristen erübrigt sich eine Berechnung nach §§ 222 Abs. 1 ZPO. 188 Abs. 1 BGB; die verlängerte Frist endet mit Ablauf des genannten Tages (vgl. Musielak ZPO, 7. Auflage 2009, § 224 Rn. 5).“

Also lief die Frist am 11.04.2010 um 24.00 Uhr ab und wir haben unser rechtskräftiges Urteil.

Gruß haribo
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lucy1510
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#8

25.05.2010, 09:44

Hallöchen,

ich hänge mich hier mal an.

Unser Antrag auf Zugewinnausgleich wurde der Gegenseite am 24.04.2010 zugestellt. Anträge auf Versäumnisbeschluss etc. waren enthalten.

Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet.

Verteidigungsanzeige der Gegenseite ist auch fristgerecht eingegangen.

Nunmehr habe ich bei Gericht telefonisch nachfragt, ob auch eine Antragserwiderung eingegangen ist, da die Frist meiner Berechnung nach heute abläuft. Bislang ist noch nichts eingegangen, die Gegenseite hat aber heute noch bis 0.00 Uhr Zeit.

Nichtsdestotrotz hat die Richterin die Akte auf Frist bis zum 15.06.2010 gelegt. Vorher wird sie nichts tun. Das ist doch nicht richtig, oder? Sie müsste doch eigentlich Versäumnisbeschluss erlassen, wenn die Frist verstreicht oder sehe ich das falsch?

In der gerichtlichen Verfügung des schriftlichen Vorverfahrens heißt es allerdings nur, dass bei Versäumung der gesetzten Zwei-Wochen-Fristen etwaiges verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben kann.

Kann ich ein VU beantragen oder was würdet Ihr machen?

Gruß
lucy1510
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#9

25.05.2010, 12:52

@haribo: das ist ja heftig :shock: Da muß ich gleich mal hier die Kommentare durchwühlen... Scheint, als hätten wir dann damit immer Glück gehabt... Ok, meist beantragen wir die Verlängerung schon mit direktem Datum für das Fristende, damit es auch ja keine Mißverständnisse gibt und das Gericht schreibt eigentlich auch immer Verlängerung bis Datum xy, aber trotzdem... Auf die Idee wär ich ja nie gekommen...
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